Deutscher Gewerkschaftsbund

08.08.2017
Bundestagswahl 2017

DGB Frauen: Das erwarten wir von der neuen Bundesregierung

Für Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit

Frauen zahlen einen hohen Preis dafür, dass sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen und die Hausarbeit verrichten. Sie verdienen weniger als Männer, haben schlechtere Karrierechancen und sind stärker von Armut bedroht. Das muss sich endlich ändern - zum Beispiel durch ein Recht auf befristete Teilzeit und ein gerechtes Steuersystem. 

Lächelnde junge Frau hält Megafon in der Hand

DGB/lithian/123rf.com

  • Entgeltlücke schließen!

    Grafik zeigt, dass Frauen 21 Prozent weniger verdienen als Männer, in Start-ups sogar 25. In einem Zeitraum von zehn Jahren beträgt die Differenz 41.000 Euro.

    DGB

    Frauen verdienen noch immer im Durchschnitt rund 21 Prozent weniger als Männer. Auch wenn Frauen
    genauso viel und genauso gut arbeiten, bekommen sie deutlich weniger Geld.

    Die Gründe sind vielfältig: Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen, sie haben weniger Karrierechancen, sie gehen aufgrund familiärer Pflichten öfter in Teilzeit und unterbrechen häufiger und länger ihre Berufstätigkeit. Das hat Folgen für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen.

    Wer Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern erreichen will, muss für die Überwindung der Entgeltlücke
    sorgen und die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt verbessern!

    Das erwarten wir von der neuen Bundesregierung:
    • gesetzliche Regelungen, die Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten
    • eine Reform der Minijobs, damit alle Arbeitsverhältnisse ab der ersten Arbeitsstunde sozial abgesichert sind
    • gesetzliche Vorgaben mit klaren Fristen und wirkungsvollen Sanktionen für alle Unternehmen, damit Frauen über alle Hierarchieebenen echte Chancen auf Führungspositionen haben
  • Arbeitszeitsouveränität schaffen!

    Grafik zeigt, dass Frauen 53 Prozent mehr unbezahlte Arbeit leisten als Männer,  über acht Stunden weniger Erwerbsarbeit leisten und 53 Prozent weniger Rente bekommen

    DGB

    Frauen zahlen einen hohen Preis dafür, dass sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen und die Hausarbeit verrichten. Sie leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Arbeit für andere als Männer.

    Mit der Familiengründung gewinnt bei den Frauen Teilzeitbeschäftigung an Bedeutung, während sie bei den Männern an Bedeutung verliert. Die Lücke bei den wöchentlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern liegt bei 8,2 Stunden. Sie trägt zur Entgeltlücke und zur Rentenlücke zwischen den Geschlechtern maßgeblich bei.

    Wir brauchen Arbeitszeiten, die sich an die wechselnden Anforderungen im Lebensverlauf anpassen lassen und einen Entgeltausgleich bei Arbeitszeitreduzierung aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Weiterbildung.

    Das erwarten wir von der neuen Bundesregierung:
    • rechtliche Rahmenbedingungen, die Männern und Frauen die gleiche Teilhabe an Erwerbs- und Reproduktionsarbeit ermöglichen und Arbeitszeitreduzierungen sozial absichern
    • einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und auf Rückkehr aus Teilzeit, auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten
    • einen Rechtsanspruch der Beschäftigten, über Dauer, Lage und Rhythmus ihrer Arbeitszeiten mitzubestimmen
  • Gerecht besteuern!

    Grafik zeigt, dass vom Ehegattensplitting vor allem Ehen profitieren, bei denen das Einkommen sehr ungleich verteilt ist

    DGB

    Das Ehegattensplitting behindert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben und die partnerschaftliche Verteilung von Familienarbeit. Es fördert nicht die Familie, sondern Ehen mitungleich verteilten, höheren Einkommen.

    Vor allem die Steuerklasse V macht mit ihrer übermäßig hohen Belastung reguläre Beschäftigung für Frauen unattraktiv und treibt sie in Minijobs. Die hohen Abzüge wirken sich bei der Berechnung aller staatlichen Transferleistungen negativ aus, z.B. beim Elterngeld und beim Arbeitslosengeld.

    Tragen Ehepartnerinnen und Ehepartner in gleichem Maße zum Familieneinkommen bei, haben sie keinen Splittingvorteil – auch dann nicht, wenn sie Kinder erziehen. Sind Eltern nicht verheiratet, profitieren sie grundsätzlich nicht vom Splittingvorteil.

    Das erwarten wir von der neuen Bundesregierung:
    • die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten der Einstufung beider Partner in die Steuerklasse IV (mit Faktorverfahren)
    • das Abschmelzen des Splittingvorteils innerhalb von zehn Jahren mit dem Ziel, die Ehegatten unter Berücksichtigung eines übertragbaren Grundfreibetrages individuell zu besteuern
    • die entstehenden Steuermehreinnahmen in eine gerechte Kinderförderung zu investieren, um Familien und insbesondere Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen zu unterstützen und Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersgruppen auszubauen
    • eine Reform der Einkommensteuer, die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen entlastet und solche mit höheren Einkommen stärker in die Pflicht nimmt

Das Faltblatt mit den Anforderungen der DGB Frauen an die neue Bundesregierung kann über den DGB-Bestellservice vorbestellt und als PDF heruntergeladen werden.

Ausführliche Infos und Hintergründe gibt es hier:

 

 

position: Das erwarten wir! Gleichstellungspolitische Anforderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2017 (PDF, 1 MB)

In ihren gleichstellungspolitischen Anforderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2017 haben die Frauen in den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes deutlich gemacht, was sie von der neuen Bundesregierung erwarten und woran sie die Parteien bei ihrer Wahl messen werden.


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