Deutscher Gewerkschaftsbund

25.04.2016
Energiepolitik

EEG-Novelle: DGB lehnt Ausschreibungen für Strommarkt ab

Die Förderung von erneuerbaren Energien im Strommarkt soll auf ein Ausschreibungssystem umgestellt werden. So plant es das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der DGB sieht dies kritisch, denn bisher zeigten sich aus Ausschreibungen keine handfesten Vorteile.

Biogas und Windkraftanlage

DGB/Holly(Best-Sabel)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt die Umstellung der Förderung von erneuerbaren Energien im Strommarkt auf Ausschreibungen. Der DGB sieht die Ausschreibungen skeptisch, da bisher keine handfesten Vorteile im Vergleich zur jetzigen Rechtslage sichtbar geworden sind. Die jetzige Ausgestaltung des Gesetzentwurfs könnte erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in der erneuerbare-Energien-Branche haben.

Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien notig

Der DGB fordert Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die erneuerbaren Energien sollten innerhalb eines für alle Marktakteure planungssicheren Korridors verlässlich ausgebaut werden. Ziel ist eine verbesserte Verknüpfung mit dem Netzausbau. Dadurch kann die Kosteneffizienz der Energiewende verbessert werden. Aus industrie- und beschäftigungspolitischen Erwägungen sollen die Ausbaupfade des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) als Mindestausschreibungsvolumen (ohne Repowering) festgeschrieben werden. Andernfalls drohen Strukturbrüche in der Windindustrie. Zudem sollten die administrativen Hemmnisse für die Entwicklung und den Zubau von Stromspeichertechnologien beseitigt werden. Dies ist zwingend erforderlich, um dem in Zukunft wachsenden Bedarf an Stromspeichern Rechnung zu tragen.

Ausschreibungen brauchen soziale, ökologische und Qualitätskriterien

Für den Fall, dass Ausschreibungen eingeführt werden, sollen diese auch soziale, ökologische und Qualitätskriterien beinhalten. Andernfalls droht ein Unterbietungswettlauf, der letztlich auch auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen wird. Zudem würde ein Verdrängungswettbewerb eine Monopolisierung der Anbieterstruktur begünstigen, bei der vor allem Bürgergenossenschaften, Stadtwerke und kleinere Energieversorger ins Hintertreffen geraten. Dadurch sind perspektivisch auch die Zukunftschancen der etablierten Unternehmen und damit tarifgebundene Arbeitsplätze beeinträchtigt . Eine breite Akteursvielfalt ist jedoch aus Akzeptanzgründen für eine erfolgreiche Energiewende wichtig. Der DGB fordert deshalb faire Wettbewerbsbedingungen, damit alle Anbieter Chancen in den Ausschreibungen bekommen.

 Die DGB-Stellungnahme zum Download


DGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien (PDF, 143 kB)

Der DGB will die Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energien steigern und die gerechte Verteilung der Energiewendekosten stärker in den Mittelpunkt rücken. Zudem hat der DGB bereits im Zuge der EEG-Reform 2014 Vorschläge für einen Energiewendefonds unterbreitet, der die Bezahlbarkeit der Strompreise sicherstellen soll.


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