Deutscher Gewerkschaftsbund

24.06.2009
Annelie Buntenbach:

Rede zur Pressekonferenz "Optionszwang abschaffen"

Von Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands

Ihre Stimme wider den Optionszwang!

Stimmen Sie mit Ihrer Online-Unterschrift gegen die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht und die Ungleichbehandlung von Kindern, die in Deutschland geboren wurden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz gilt immer noch grundsätzlich: Deutscher ist, wer deutsche Eltern hat. Und immer noch gilt der Grundsatz der Vermeidung der Doppelstaatsangehörigkeit. Nur unter bestimmten Bedingungen wird von diesen Grundsätzen abgewichen. Dies gilt z. B. für die Einbürgerung von EU-Bürgern.

Die Gewerkschaften stehen für ein Staatsangehörigkeitsrecht, das allen Kindern von Deutschen und allen in Deutschland geborenen Kindern von Ausländern mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft verleiht. Und wir stehen für eine erleichterte Einbürgerung.

Alle in Deutschland lebenden Menschen, gleich welcher Herkunft sie sind, brauchen gleiche Teilhabechancen – in Bildung, am Arbeitsmarkt sowie bei der Beteiligung an politischen Entscheidungen. In der betrieblichen Mitbestimmung haben wir durchgesetzt, dass Betriebs- und Personalräte unabhängig von der Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht haben. Für die Wahl zu den Parlamenten ist – mit Ausnahme der Kommunalwahlen, bei denen auch EU-Bürger wählen dürfen – nicht die Frage entscheidend, wo der Lebensmittelpunkt liegt, sondern die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nach Deutschland eingewanderte Personen sind ökonomisch und kulturell eine Bereicherung. Im Gegensatz zu den konservativen Vorstellungen zur Integration, sind die Gewerkschaften überzeugt, dass Eingewanderte ihre kulturellen und nationalen Wurzeln nicht aufgeben müssen, wenn sie eingebürgert werden wollen. Deshalb setzen wir uns für ein republikanisches Staatsangehörigkeitsrecht und für die Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit ein.

Die Gewerkschaften haben vor zehn Jahren den ausgehandelten Kompromiss zum automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kritisiert. Danach erhalten in Deutschland geborene Kinder von daueraufhältigen Ausländern mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgrund einer Übergangsregelung konnten auch unter zehnjährige Kinder auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Für beide Gruppen gilt allerdings: Sie müssen sich mit dem Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Nun sind die ersten Jugendlichen von dem Optionszwang betroffen. Die Zahl wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Die Regelung bringt die betroffenen Jugendlichen persönlich und familiär in eine Konfliktsituation und führt zudem zur Ungleichbehandlung. Denn Jugendliche, die aufgrund des Abstammungsrechts auch noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen, müssen diese nicht abgeben.

Dass die doppelte Staatsangehörigkeit bei diesen Jugendlichen und bei rund der Hälfte aller Eingebürgerten akzeptiert wird, macht den Anachronismus des Optionszwangs noch offensichtlicher. Für alle, die hier geboren sind, muss klar sein, dass sie dazu gehören – und zwar ohne Wenn und Aber!

Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit anderen Organisationen und Einzelpersönlichkeiten für die Abschaffung des Optionszwangs und für die generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit ein.

Hinweis

Doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht gleichbedeutend mit doppelten Rechten. So gilt z.B. für den Familiennachzug, dass Deutsche, die auch noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen, sich nicht auf die besseren Rechte eines EU-Bürgers berufen können. Eine in Deutschland lebende eingebürgerte Italienerin, die ihren drittstaatsangehörigen Ehegatten nachholen wollte, scheiterte vor Gericht. Sie muss die sogenannte Inländerdiskriminierung bei Ehegattennachzug (Sprachkenntnisse) hinnehmen.


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