Um Menschen ohne Arbeit zu einer Weiterbildung zu motivieren, schlägt der DGB eine Fortbildungsprämie vor. So sollen Arbeitslose unter anderem eine Aufwandentschädigung in Höhe von mindestens zehn Prozent zum Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie eine Ausbildung nachholen. Auch bestandene Prüfungen sollen honoriert werden.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass arbeitslose Menschen ohne Berufsabschluss offen für eine Fortbildung sind. 60 Prozent würden sich zukünftig gerne weiterqualifizieren. Doch viele geben auch an, dass finanzielle Belastungen eine Teilnahme an Weiterbildung erschweren. So könnten es sich 55 Prozent nicht leisten, ein Jahr oder länger auf reguläres Einkommen aus zeitweiliger Beschäftigung zu verzichten.
Der DGB regt darum eine Fortbildungsprämie für Arbeitslose an – sowohl in der Arbeitslosenversicherung als auch im Hartz-IV-System. So sollen sie nach der bestandenen Zwischenprüfung 1000 Euro und nach der erfolgreichen Abschlussprüfung 1500 Euro erhalten. Um die Chancen der Arbeitslosen auf Weiterbildung zu verbessern, sollen die Arbeitsagenturen und die Jobcenter die Qualifizierungsberatung ausbauen, fordert der DGB. Sozialpädagogische Betreuung soll die TeilnehmerInnen in Fortbildungsmaßnahmen unterstützen.
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