Deutscher Gewerkschaftsbund

09.10.2015
Steuerpolitik

Appell unterzeichnen: Superreiche nicht erbschaftsteuerfrei stellen!

Einen Appell zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes haben heute DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann, SoVD-Präsident Adolf Bauer und der Wirtschaftswissenschaftler Professor Achim Truger in Berlin vorgestellt. In dem Aufruf wird eine angemessene Besteuerung auch von Erbschaften und Schenkungen großer Betriebsvermögen gefordert. Auch Multimillionäre und Milliardäre müssten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden, so der Aufruf.  Erstunterzeichner des Appells sind über 50 Personen aus Politik, Gewerkschaften, Kirchen, Sozialverbänden, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft.

Geld, Euroscheine und Euromünzen

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DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell hat bereits im Juli 2015 den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der Erbschaftsteuer kritisiert. Der DGB hält den Entwurf der Bundesregierung teilweise für verfassungswidrig.

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Appell zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes

Die Superreichen nicht erbschaftsteuerfrei stellen!

Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des Betriebsvermögens – dazu zählen auch große Aktienpakete – sei übermäßig, weil auch sehr große und größte Vermögen regelmäßig nahezu steuerfrei übertragen werden können.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer droht abermals verfassungswidrig zu sein. Vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen soll auch künftig weitgehend von der Steuer befreit bleiben. Bis zu einer Erbschaft oder Schenkung von 26 Millionen Euro, bei „Familienunternehmen“ bis 52 Millionen Euro, soll regelmäßig ein völlig steuerfreier Vermögenserwerb möglich sein, wenn eine Weiterführung des Betriebes für sieben Jahre und eine bestimmte Lohnsumme garantiert werden. Dies würde aber auch keine Gewähr für den Erhalt aller Arbeitsplätze bieten.

Erst bei noch größeren Vermögenswerten soll eine – zudem großzügige und umgehungsanfällige – Bedürfnisprüfung klären, wie weit die Erben oder Beschenkten die Steuer auch aus ihrem sonstigen, nicht begünstigten Privatvermögen bezahlen können. Wenn sie dieser Prüfung und daraus folgender Besteuerung entgehen wollen, können sie alternativ eine verminderte Besteuerung wählen. Diese soll erst oberhalb von 26 bzw. 52 Millionen Euro einsetzen und langsam ansteigen. Erst bei einer Schenkung oder einem Erbe in Höhe von über 116 Millionen Euro, bei „Familienunternehmen“ 142 Millionen Euro, soll sie einen Höchstsatz von in den meisten Fällen nur 19,5 Prozent erreichen.

Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sollen nach diesen Plänen des Finanzministeriums nur um höchstens vier Prozent, etwa 200 Millionen Euro, steigen. Bei einer angemessenen Besteuerung wären Mehreinnahmen von mehreren Milliarden Euro jährlich möglich, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. Im Gegenteil: Die Länder und Kommunen könnten damit die öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge stärken und dauerhaft viele Zehntausende zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Wir fordern, dass künftig auch die Multimillionäre und Milliardäre entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden. Wir appellieren: Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaftsteuerreform muss grundlegend überarbeitet werden. Auch Erbschaften und Schenkungen von großen Betriebsvermögen müssen angemessen besteuert werden.

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Thema Erbschaftsteuer

Plä­ne zur Erb­schaft­steu­er teil­wei­se ver­fas­sungs­wid­rig
von Stefan Körzell BV
Geld, Euroscheine und Euromünzen
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Am 25. September hat im Bundestag die erste Beratung der Erbschaftsteuer-Reform stattgefunden. Auch der Bundesrat beschäftigte sich am selben Tag mit dem Thema. Der DGB hält den Entwurf der Bundesregierung für teilweise verfassungswidrig.
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Erb­schaft­steu­er: Pri­vi­le­gi­en und Bluffs oh­ne En­de
Herz vor Fabrikanlage
DGB/Simone M. Neumann
Weiterhin groteske Privilegien für Unternehmerfamilien und kein ernstzunehmender Erhalt von Arbeitsplätzen – mehr ist laut DGB-klartext vom der geplanten Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes nicht zu erwarten. Der DGB fordert: Schluss mit der steuerlichen Vorzugsbehandlung von Unternehmensvermögen im Erbfall.
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DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Anpassung der Erbschaftsteuer

Dokument ist vom Typ application/pdf.

Der Gesetzentwurf reagiert auf die am 17.12.2014 festgestellte Verfassungswidrigkeit der übermäßigen Verschonung von Betriebsvermögen im Erb- und Schenkungsfall. Der DGB sieht diese auch im Gesetzentwurf nicht ausgeräumt und lehnt eine Bevorzugung bestimmter Vermögensarten ab. Weder der Schutz von Arbeitsplätzen noch die erforderliche Erhöhung des Steueraufkommens sei ausreichend gegeben.