Deutscher Gewerkschaftsbund

14.06.2012

Whistleblower: Informanten aus Unternehmen besser schützen

Auch wenn der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte die Rechte von Whistleblowern gestärkt hat: die Bundesregierung plant offenbar kein entsprechendes Gesetz. Im Bundestag werden heute zwei Gesetzentwürfe der Opposition diskutiert. Der DGB fordert schon länger eine gesetzliche Regelung.

Bislang riskieren Beschäftigte in vielen Fällen die Kündigung, wenn sie auf Missstände in ihren Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen. Zwar haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg bereits im Juli 2011 im Fall einer Berliner Altenpflegerin einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention festgestellt (siehe Artikel unten).

Dennoch herrsche weiter Rechtsunsicherheit, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin vom DGB. Der Einzelne könne nur schwer abwägen, ob ein Hinweis dem öffentlichen Interesse diene oder nicht. Ist eine Äußerung im öffentlichen Interesse, ist sie genehm. Aber "im Zweifel droht die Kündigung", betont Perreng. Der DGB sieht deshalb Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung. Die verzichtet aber bislang auf eine gesetzliche Regelung. Grüne und SPD bringen heute eigene Gesetzentwürfe auf den parlamentarischen Weg.

Bekannt wurde die Problematik im Sommer 2011, als einer Berliner Altenpflegerin fristlos gekündigt wurde, weil sie auf Missstände an ihrem Arbeitsplatz aufmerksam gemacht hatte.   

 


Hintergrund:

Artikel vom 22.07.2011

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte von Whistleblowern

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Meinungsfreiheit von ArbeitnehmerInnen fordert der DGB die Bundesregierung zum Handeln auf. Hinweisgeber, die Misstände im eigenen Betrieb öffentlich machen, müssen gesetzlich geschützt werden, sagt DGB-Rechtsexpertin Martina Perreng.

Die Beschäftigte hatte Pflegemissstände in ihrem Altenheim öffentlich gemacht, nachdem der Arbeitgeber ihre Bedenken nicht Ernst genommen hatte. Die Altenpflegerin wurde 2005 fristlos gekündigt. Es folgte eine Klage durch alle gesetzlichen Instanzen, die nun, nach vier Jahren, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt wurde.

Beschäftigte ernst nehmen

Das Gericht sieht in der Kündigung einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Klägerin soll nun eine Entschädigung von 15.000 Euro erhalten.

Der DGB begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und sieht Handlungsbedarf der Bundesregierung. "Wir fordern einen gesetzlichen Schutz von Beschäftigten, die schwerwiegende Gesetzesverstöße oder Pflichtverletzungen anzeigen", sagt DGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng. "Wenn Beschäftigte, die mit Problemen zur Geschäftsführung kommen, lapidar abgemeiert werden, muss man ihre Rechte stärken." Eine Anzeige dürfe dann keine nachteiligen arbeitsrechtlichen Folgen haben. Perreng betonte, dass es nicht um Denunziantentum gehe. Missbräuchliche Anzeigen könnten weiterhin geahndet werden.


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