Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier: Datenschutz für Beschäftigte

03.01.2011

DGB-Beschluss zum Beschäftigtendatenschutzgesetz

Wortlaut des Beschlusses vom 1.3.2011

Der Bundesvorstand lehnt die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz inhaltlich ab, da die Interessen der Beschäftigten besser gewahrt werden können, wenn es bei der bestehenden Rechtslage bleibt.

Begründung

Seit August 2010 liegt der Kabinettsbeschluss zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz vor. Der DGB hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf grundsätzlich begrüßt, dass sich der Gesetzgeber des Themas annimmt, allerdings massive Kritik an einzelnen Bestimmungen geübt. Gleichzeitig wurden Forderungen für Nachbesserungen erhoben.

Zwischenzeitlich zeichnet sich in der politischen Debatte ab, dass die Forderungen und Vorschläge der Gewerkschaften nicht aufgegriffen werden. Zwar ist von Teilen der FDP und der Arbeitnehmergruppe der CDU in einigen Punkten, wie z. B. die Streichung der Möglichkeit, auch im bestehenden Arbeitsverhältnis ärztliche Untersuchungen und Eignungstests durchzuführen, die Möglichkeit von Datenscreenings nur anlassbezogen zu erlauben, das Fragerecht insbesondere auch nach einer Schwangerschaft einzuschränken und das Ausmaß der erlaubten Videoüberwachung einzuschränken, Zustimmung signalisiert worden. Gleichzeitig ist aber von Arbeitgeberseite für weitere deutliche Verschlechterungen geworben worden, die in anderen Teilen der Koalition aufgegriffen wurden.

Insbesondere sollen verschlechternde Betriebsvereinbarungen zugelassen werden, die individuelle Zustimmung der Beschäftigten soll generell als Mittel der Rechtfertigung von Datenerhebung und Verwendung anerkannt werden, Screenings sollen weiterhin anlasslos durchgeführt werden können und für den Fall, dass die heimliche Videoüberwachung tatsächlich ausgeschlossen bleibt, soll die Videoüberwachungsmöglichkeit ansonsten ausgedehnt werden.

Die Recherche in sozialen Netzwerken soll wieder eingeführt und die Datenermittlung ohne Kenntnis der Beschäftigten zur Verhinderung von Straftaten soll ebenfalls ausgeweitet werden. Außerdem wird heftig dafür geworben, die Datenübermittlung im Konzern, insbesondere auch ins Ausland, zu erleichtern.

Es zeichnet sich nun ab, dass sich diese Arbeitgeberpositionen durchsetzen werden. Es ist also damit zu rechnen, dass das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nicht verbessert, sondern aus Sicht der Gewerkschaften deutlich verschlechtert wird.

Allerdings ist der Regierungsentwurf bereits in seiner vorliegenden From als Rückschritt hinter das bisherige Datenschutzniveau abzulehnen. Aus der beigefügten Gegenüberstellung der derzeit nach dem Kabinettsbeschluss geplanten Neuregelung und der bestehenden Rechtslage ergibt sich, dass in den Bereichen, in denen gerichtliche Entscheidungen vorliegen, durch die geplanten gesetzlichen Neuregelungen der bestehende Standard deutlich unterschritten wird. Hinzu kommt, dass auch dort, wo keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen, die rechtliche Wertung, die sich aus den Urteilen ablesen lässt, nämlich dem Datenschutz hohe Priorität zuzumessen und die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Datenerhebung und Verwendung nur sehr einschränkend zuzulassen, verlassen wird.

Kommt es zu den von den Arbeitgebern geforderten weiteren Verschlechterungen, und das ist mehr als wahrscheinlich, kippt die bestehende Rechtslage vollkommen und wird ins Gegenteil verkehrt. Deshalb sollte politisch signalisiert werden, dass es unter diesen Umständen besser ist, keine gesetzliche Regelung vorzunehmen. Diese Position ist mit der Arbeitsebene der Mitgliedsgewerkschaften abgestimmt.


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