Bremen hat als erstes Bundesland ein Mindestlohngesetz verabschiedet. Ab 1. September müssen öffentliche und staatlich geförderte Arbeitgeber in dem Stadtstaat mindestens 8,50 Euro je Stunde an ihre Beschäftigten zahlen. Das entsprechende Mindestlohngesetz verabschiedete die Bremische Bürgerschaft mit ihrer rot-grünen Mehrheit am Mittwoch.
Der Mindestlohn gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und auch für ArbeitnehmerInnen in städtischen Unternehmen sowie von Vereinen, Kulturinstitutionen und Sozialverbänden, die öffentliche Fördergelder erhalten. Alle zwei Jahre soll eine Kommission des Senats die Höhe des Mindestlohns neu festlegen. Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Gesetz, werden ihm die öffentlichen Zuwendungen gestrichen.
Der DGB begrüßt den Bremer Vorstoß. Im Mai hatte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer das Gesetz in einer Anhörung in der Bürgerschaft als Meilenstein bezeichnet. Er hoffe, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgen. Mit dem Gesetz hätten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer endlich eine klare Vorstellung, was Recht ist und was nicht. Wer arbeite, müsse von seinem Lohn aber ohne staatliche Hilfe leben können.