Deutscher Gewerkschaftsbund

18.12.2014
Mindestlohn-Check No. 18

Minderjährigen den Stundenlohn kürzen – geht das?

Bisher gab es 8,70 Euro pro Stunde. Doch künftig will der Arbeitgeber den Lohn kürzen - auf 7,70 Euro. Begründung: Der Beschäftigte sei noch minderjährig, für ihn gelte kein Mindestlohn. Kann der Arbeitgeber den Lohn senken, wenn er über dem Mindestlohn liegt?

Azubi in Tischlereiwerkstatt

DGB/Simone M. Neumann

Auch für Minderjährige gilt: Wenn Sie einen Vertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben, in dem ein Stundenlohn von 8,70 Euro vereinbart wurde, kann er nicht einseitig den Stundenlohn herabsetzen. Denn Verträge sind einzuhalten.

Der Arbeitgeber könnte sich nur durch Kündigung von dem Stundensatz befreien. Er könnte ihnen zum Beispiel eine Änderungskündigung erteilen, die die Kündigung der alten Entgelthöhe enthält und ein neues Entgelt anbieten. Aber darauf müssen Sie sich natürlich nicht einlassen.

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