Deutscher Gewerkschaftsbund

12.03.2012
Überwachung im Betrieb

Bundestag soll Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz stoppen

Der DGB fordert den Bundestag auf, dem Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz die Zustimmung zu verweigern. Dieser schütze nicht die Grundrechte der ArbeitnehmerInnen, sondern stelle vielmehr die Interessen der Arbeitgeber an Ausforschung und Überwachung in den Vordergrund, heißt es in einer Resolution des DGB Bundesausschusses.

Der Bundesausschuss unterstützt mit der Resolution eine Initiative mehrerer tausend Betriebs- und Personalräte. Diese hatten sich bereits 2011 mit einer Unterschriftenaktion für einen Stopp des Gesetzentwurfes eingesetzt.

Die Resolution im Wortlaut

Resolution des DGB-Bundesausschusses zum Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vom 7. März 2012

Der DGB Bundesausschuss, das höchste Organ des Deutschen Gewerkschaftsbundes zwischen den Bundeskongressen, fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, die Zustimmung zum geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzentwurf zu verweigern. Nach den Datenskandalen bei Bahn, Lidl und Telekom in der letzten Legislaturperiode sind die politischen Parteien geschlossen angetreten, um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor Bespitzelung, Ausforschung und vor widerrechtlicher Verwendung ihrer persönlichen Daten besser als bisher zu gewährleisten. Der damalige Innenminister Schäuble hat dies auf einem von ihm einberufenen Datenschutz-Gipfel verkündet. Die FDP hat in der letzten Legislaturperiode einen eigenen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der den richtigen Ansatz verfolgt hat, Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Datenerhebung-, -speicherung und -verwendung deutlich einzuschränken. Der von der jetzigen Regierungskoalition dann beschlossene Gesetzesentwurf hat den Namen Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht verdient. Er schafft vielmehr die Legitimation für die Arbeitgeber, sowohl bei Anbahnung als auch bei Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses auf persönliche Daten der Beschäftigten zuzugreifen:

  • Entgegen der bisherigen Rechtslage wird die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt.
  • Anlasslose Screenings, wie sie bei der Deutschen Bahn skandalisiert worden sind, werden zukünftig legitimiert.
  • Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung wird erheblich ausgeweitet.
  • Der Arbeitgeber erhält die Befugnis, vom Beschäftigten die Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen zu verlangen, wenn er Zweifel an der weiteren Eignung für die ausgeübte Tätigkeit äußert.

Mit dem Schutz von Grundrechten im Arbeitsverhältnis hat das nichts zu tun. Die Interessen des Arbeitgebers an Ausforschung und Überwachung werden vielmehr in den Vordergrund gestellt.

Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses hat sich dieser negative Ansatz erheblich ausgeweitet. Der minimale Schutzstandard, den dieses Gesetz schaffen sollte, soll zukünftig durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen oder durch Einwilligung von jedem einzelnen Beschäftigten unterschritten werden können. Die wenigsten Personal- und Betriebsräte werden sich Forderungen nach solchen Vereinbarungen dauerhaft entziehen können. Und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind überhaupt nicht in der Lage, die Erlaubnis zu ansonsten unrechtmäßiger Datenerhebung zu verweigern, wenn sie ein Interesse am weiteren unbelasteten Fortbestand ihres Arbeitsvertrages haben. Unruhe in den Betrieben und die Gefährdung des sozialen Friedens sind deshalb nicht auszuschließen.

 Der erhebliche Widerstand gegen ELENA, die Sensibilität gegenüber Kontrollen im Internet und der wachsende Widerstand gegen eine allumfassende Überwachung sollten die politisch Verantwortlichen veranlassen, Grundrechtsschutz wirklich ernst zu nehmen. Dazu ist es notwendig, dass dieser Beschäftigtendatenschutzgesetzentwurf nicht in Kraft tritt.

Deshalb fordern wir alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag auf, dem Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht zuzustimmen!


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