Deutscher Gewerkschaftsbund

28.07.2010

Schattenfinanzplätze und ihre Nutzer ans Licht zerren

Ein-Cent-Münzen

DGB/Simone M.Neumann

Mit „schwarzen Listen“ wollten die führenden Industriestaaten gegen Steueroasen vorgehen. Doch noch immer ist Steuerhinterziehung gang und gäbe: 100 Milliarden Euro fehlen allein in Deutschland - jährlich! Warum bisherige Maßnahmen verpufft sind und was dagegen getan werden kann.

Steueroasen – oder genauer gesagt Schattenfinanzplätze (tax justice network) –  liegen nicht weit entfernt, sondern um die Ecke. Deutlich wird das, wenn wieder Steuer-CDs im Angebot sind: Kopierte Bankdaten aus Liechtenstein oder der Schweiz. Allein in der Schweiz sollen nach Angaben des Schweizer Forschungsinstituts Helvea 132 Milliarden Euro Schwarzgeld aus Deutschland ange¬legt sein. Hinterzogenes ließe sich sicherlich aber auch auf Konten in Österreich oder in Luxemburg finden, um nur zwei weitere Beispiele zu nennen. Auch belegen jüngst veröffentlichte Zahlen erneut, wie ungehindert sich weltweit – trotz Finanzkrise – das in Steueroasen angelegte Vermögen vermehrt hat: von 6,8 Billionen in 2008 auf 7,4 Billionen US-Dollar im vergangenen Jahr (Reich¬tumsbericht der Boston Consulting Group). Für Deutschland werden nach wie vor regie¬rungsoffiziell Einnahmenverluste durch Steuerhinterziehung im Umfang von rd. 100 Milliarden Euro pro Jahr ge¬schätzt. All dies sind nur Schlaglichter die deutlich machen, wie hoch das Einnahmenpotential ist, würde illegaler Steu¬erflucht entschiedener nachgegangen. Würde darüber hinaus gegen legale grenzüberschreitende Steuergestaltungsmöglichkeiten und inländische Steuerverkürzungen ent¬schiedener ermittelt bzw. Gestaltungsmöglichkeiten erschwert, wäre der Erlös für die bundesdeut¬schen Steuerbehörden noch um Milliardenbeträge höher.

Statt aber offensiv alle Möglichkeiten zu nutzen, um jährlich Milliarden mehr an Einnahmen zu erzielen und diese in wichtige Aufgaben wie Bildung, Kinderbetreuung, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur zu investieren, werden von Bund und Ländern völlig unzureichende Verträge zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch geschlossen und immer weitere Personalkürzungen bei der Steuerverwaltung durchgesetzt.

Zwar haben die Diskussionen rund um das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz das Thema illegale Steuerflucht öffentlichkeitswirksam platziert, allerdings läuft die konkrete Umset¬zung des Gesetzes ins Leere. Warum? Weil keine Sanktionen gegen Steueroasen mehr verhängt werden, sobald diese nicht mehr auf der soge¬nann¬ten „schwarzen OECD-Liste“ der kooperationsunwilligen Staaten stehen. Diese Liste ist derzeit leer, da die dort aufgeführten Staaten grundsätzlich ihre Be¬reitschaft zur Anwendung von Artikel 26 des OECD Musterabkommens signalisiert haben und entsprechend auf einer „grauen Liste“ geführt werden. Die Bundesregierung hat den obersten Finanzbehörden entsprechend mitgeteilt, dass das Gesetz derzeit keine An¬wendung findet.

Aber selbst wenn es in der Folge der Zusicherung der Drittstaaten zu bilateralen Umsetzung in Doppelbesteuerungsabkommen oder in Tax Information Exchange Agreements (TIEAs) käme oder gekommen ist, ist die Wirkung gering. Der Grund dafür liegt darin, dass die Bundesregierung in ihren Verträgen die minimalistischste Auslegung von Artikel 26 des OECD Musterabkommens ver¬einbart und so faktisch kaum an Informationen über Steuerhinterzieher kommt. Zwei von Seiten der Bundesregierung geschlossene Abkommen (Isle of Man, Guernsey) zeigen, was eine minimalistische Interpretation von Artikel 26 bedeutet. So ist in den Abkommen jeweils festgelegt, dass jedes Aus¬kunftsersuchen möglichst detailliert abzufassen ist und genau¬este schriftliche Angaben zu folgen¬den Punkten enthalten muss: Person, Zeit¬raum, Art der Auskünfte, steuerlichen Zweck, Gründe für die Annahme, dass die Auskünfte für die Durchführung des Steuerrechts erheblich sind und diese sich im Hoheitsbereich der Vertragspartei befinden, Name und Anschrift von Personen, die im Besitz der erbetenen Auskünfte sind, Erklärung, dass die er¬suchende Vertragspartei alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Ein¬holung der Auskünfte ausgeschöpft hat usw.
Diese Form von Tax Information Exchange Agreements (TIEAs) haben nicht nur in der Bundesrepu¬blik sondern auch international bereits gezeigt, dass sie nur wenig oder keinen praktischen Nutzen haben, da die verlangten Informatio¬nen ob ihrer Detailliertheit in den seltensten Fällen tatsächlich beigebracht wer¬den können.

Dass von Seiten der Finanzverwaltungen nur so wenig Auskunftsersuchen an Drittstaaten formuliert werden, hat aber auch damit zu tun, dass seit Jahren auch bei der Steuerfahndung gespart wird. Selbst wenn nur von den Angaben ausgegangen wird, die Bund und Länder selbst in ihrer Perso¬nalbedarfsrechnung machen, fehlten bereits im Jahr 2008 im Veranla¬gungsinnendienst bundesweit etwa 2700 Beschäftigte, in der Betriebsprüfung über 3000 und in der Steuer¬fahndung bundesweit über 330. Das geht soweit, dass jüngst sogar der OECD-Steuerexperte Jeffrey Owens Deutschland zu schärferer Steuerprüfung vor allem bei Banken dringend aufgerufen hat: „Wir reden von vielen, vielen Milliarden Euro. Die Befolgung der Steuergesetze muss besser werden.“

All das heißt: Lediglich die konsequente Durch- bzw. Umsetzung von geltenden Gesetzen kann be¬reits dazu führen, dass jährlich ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag mehr in den öffentlichen Kassen landet. Aber nicht nur unter fiskalischen, auch unter demokratischen Gesichtspunkten ist ein konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung ein Muss.
Auch erlaubt Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ganz explizit, dass Staaten einen automati¬schen Informationsaustausch vereinbaren, d.h. dass beispielsweise am Ende eines Jahres Kontroll¬mitteilungen seitens der Bank im Drittstaat an die heimischen Finanzämter geschickt werden. Darauf stünden alle Kapitalerträge, die von Herrn X /Frau Y im Heimatland versteuert werden müssen. All das ist problemlos möglich ohne ein einziges Gesetz, ein einziges internationales Abkommen ändern zu müssen. Und auch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz kann prob¬lemlos und ebenfalls auf Basis von Arti¬kel 26 schärfere Kriterien – wie den automatischen Informa¬tionsaustausch – festlegen, wenn ein Drittstaat die Anwendung der im Gesetz vorgesehe¬nen Sank¬tionen verhindern will.
Und: es muss personell und technisch sichergestellt wer¬den, dass alle Steuerbehörden in der Lage sind, Steuerabkommen überhaupt umzusetzen. Denn – wie auch Jeffrey Owens feststellt: „Ein Euro, den ein Staat hier investiert, kann eine Rendite von 50 Prozent bringen“. Und das ganz legal, demokratisch beschlossen und kontrolliert und ohne irgendein Risiko.



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