Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre sowohl für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch für Beamtinnen und Beamte lehnt der DGB weiterhin ab. Die Anhebung bedeutet eine Renten- bzw. Versorgungskürzung, da bereits die bisherige Altersgrenze für Viele auf Grund der Arbeitsmarktsituation und gesundheitlicher Probleme nicht erreichbar ist.