Deutscher Gewerkschaftsbund

10.11.2015
Anhörung im Bundestag

Vergabe öffentlicher Aufträge: EU-Vorgaben nicht umgesetzt

Grundsätzlich begrüßt der DGB den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts bei öffentlichen Aufträgen. Bei sozialen Kriterien müssten aber verbindlichere Regeln her. In diesem Punkt werde die EU-Vergaberichtlinie nur unzureichend umgesetzt, kritisierte DGB-Vorstand Stefan Körzell in einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 9. November.

Außerdem müssten auch Subunternehmer von Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen, dieselben Pflichten erfüllen wie der ursprüngliche Auftragnehmer. Die komplette Stellungnahme des DGB zum Vergaberecht finden Sie weiter unten zum Download.

Fahnen EU / Deutschland

Colourbox

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell DGB/Simone M. Neumann

Körzell in Bundestagsanhörung: EU-Vorgaben nur unzureichend umgesetzt

"Dem Deutschen Gewerkschaftsbund gingen die Kriterien nicht weit genug. Die EU-Vergaberichtlinie werde vor allem bezogen auf die verpflichtenden Regelungen zu den sozialen Kriterien und zur Vergabe an Subunternehmer nur unzureichend umgesetzt. 'Da hätten wir uns mehr gewünscht', sagte Stefan Körzell vom DGB in der Anhörung. Er verlangte, dass Subunternehmen dieselben Pflichten wie die Hauptunternehmen haben müssten. Außerdem vermisste der DGB Regelungen zu Kontrollen und Sanktionen."

Aus: "Heute im Bundestag"vom 9. November 2015


DOWNLOAD der Stellungnahme

DGB-Stellungahme zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, Stand 8.10.2015 (PDF, 225 kB)

Der DGB begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts grundsätzlich. Allerdings kritisiert der Gewerkschaftsbund, dass der Entwurf die EU-Vergaberichtlinien teilweise nur unzureichend umsetzt. Zum Beispiel fehlen verbindlichere Regelungen zu sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe. (DGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG, Stand 8.10.2015)


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