Deutscher Gewerkschaftsbund

03.09.2012
Arbeitsmarkt auf den Punkt gebracht 01/2012

Jeder vierte Erwerbslose rutscht sofort in Hartz IV - DGB schlägt Mindestarbeitslosengeld vor

Wer heute arbeitslos wird, erhält immer seltener Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Ein Viertel der Betroffenen landet inzwischen direkt in Hartz IV. Der DGB will deshalb die Arbeitslosenversicherung ausweiten, damit weniger Menschen auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Besonders prekär und kurzzeitig Beschäftigte sollen besser abgesichert werden.

Nur noch 30 Prozent der Arbeitslosen werden von der Arbeitslosenversicherung (SGB III) betreut. Die anderen 70 Prozent, und damit die große Mehrheit, sind dem Hartz IV-System (SGB II) zugeordnet und beziehen die bedürftigkeitsabhängige so genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende. 825.000 Arbeitslosen (ohne Arbeitslose in Weiterbildung), die Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung erhalten, stehen 2,1 Millionen arbeitslose Hartz IV-Bezieher gegenüber.

Grafik: Vergleich Arbeitslose in SGB II und Hartz IV (SGB II). Jahresdurchschnitt.

Jahresdurchschnitt aller Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung (SGB III) und Hartz IV (SGB II), Angabe in Millionen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2012

 

Zweiklassensystem der Arbeitsmarktpolitik

Dieses Zweiklassensystem ist – nicht nur aus Sicht des DGB - eines der Hauptprobleme am Arbeitsmarkt. Es schafft Ungerechtigkeiten für ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose und sorgt für Abstiegsängste. In den Behörden entstanden überflüssige Schnittstellen und viel bürokratischer Aufwand. Mit den "Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", so versprach die Politik, sollten Arbeitslose besser betreut werden – doch davon ist die „schöne neue Hartz IV-Welt“ weiter entfernt denn je. Stattdessen verdrängt das Hartz IV-System zunehmend das Versicherungssystem.

Beitragszahler ohne Leistungsanspruch

Viele Arbeitslose erhalten kein Arbeitslosengeld, da sie innerhalb der letzten zwei Jahre, der sogenannten Rahmenfrist, nicht mindestens zwölf Monate beitragspflichtig gearbeitet haben. Ursachen sind ein wachsender Niedriglohnsektor, ausufernde Befristungen und immer kürzere Beschäftigungszeiten. So kommen gerade prekär Beschäftigte, kurzfristig Erwerbstätige und Leiharbeitsbeschäftigte gar nicht erst in den Schutz der Versicherung. Denn ihnen gelingt es nur selten, innerhalb der 24-monatigen Rahmenfrist einen Versicherungsschutz aufzubauen. Obwohl sie in der Regel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, erhalten sie keine Leistungen.

Grafik: Neuzugänge in Arbeitslosigkeit von 2007 bis 2011 aufgeschlüsselt nach ALG I und Hartz iV

Grafik: DGB; Zahlen: Bundesagentur für Arbeit

Zugleich ist die Höhe des Arbeitslosengeldes, derzeit sind es durchschnittlich 825 Euro im Monat, nicht immer bedarfsdeckend. Die Folge: rund zehn Prozent aller EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld sind ergänzend auf Hartz IV-Leistungen angewiesen, um den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu decken.

Grafik: Anteil der Hartz IV-Empfänger unter neu gemeldeten Arbeitslosen

Rund ein Viertel der Arbeitslosen rutscht inzwischen direkt in Hartz IV. DGB

So wie die Arbeitslosenversicherung über die letzten Jahre immer weniger im Falle von Arbeitslosigkeit schützt, so fallen - spiegelbildlich – mehr Menschen nach einem Jobverlust direkt in das Hartz IV-System. Lediglich das Krisenjahr 2009 mit insgesamt hohen Zugangszahlen in Arbeitslosigkeit stellt eine Ausnahme dar, ohne jedoch den Trend zu brechen.

Das fordert der DGB

Der DGB will den Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung vergrößern, damit weniger Menschen auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Besonders prekär und kurzzeitig Beschäftigte sollen wieder besser abgesichert werden. Und sie müssen wirksamer bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden.

Dieses Ziel ergänzt die Forderung der Gewerkschaften nach anständigen Löhnen mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro als unterste Auffanglinie. Löhne, von denen man gut leben kann und auskömmliche Sozialleistungen gehören zusammen.

Dadurch wird das Hartz IV-System entlastet und kann sich wirkungsvoller um Langzeitarbeitslose mit besonderen Problemen kümmern.

Anwartschaften zum Arbeitslosengeld I

DGB-Vorschlag (ergänzend zum geltenden Recht)

Anwartschaftszeit

Maximale
Bezugsdauer ALG I

6 Monate

3 Monate

8 Monate

4 Monate

10 Monate

5 Monate

Geltendes Recht

Anwartschaftszeit

 Lebensalter

Maximale
Bezugsdauer ALG I

12 Monate

 alle

6 Monate

16 Monate

 alle

8 Monate

20 Monate

 alle

10 Monate

24 Monate

 alle

12 Monate

30 Monate

50 Jahre und älter

15 Monate

36 Monate

55 Jahre und älter

18 Monate

48 Monate

58 Jahre und älter

24 Monate

Wie können diese Ziele erreicht werden?

Der DGB schlägt zwei sofort umsetzbare Maßnahmen vor:

  1. Die zweijährige Rahmenfrist, innerhalb derer ein Versicherungsanspruch aufgebaut werden kann, muss wieder auf drei Jahre verlängert  werden – so wie sie bis Februar 2006 galt. Damit haben Beschäftigte ein Jahr länger Zeit, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen und so deren Schutz zu erwerben.
  2. Für kurzzeitig Beschäftigte müssen neue Anwartschaftsregelungen eingeführt werden. Dadurch erhielten Arbeitslose bereits nach einem halben Jahr Beitragszahlung Anspruch auf Arbeitslosengeld, wobei sich die Dauer nach der vorangegangen Beitragszahlung richtet

Der Bezug von Versicherungsleistungen stellt sicher, dass Arbeitslose auch an Eingliederungsmaßnahmen des Versicherungssystems (z.B. Weiterbildung) teilnehmen können.

Versicherungssystem muss länger zuständig bleiben

Langfristig will der DGB erreichen, dass die Zuständigkeit für Eingliederungsmaßnahmen länger im Versicherungssystem bleibt - selbst wenn der Arbeitslose mittlerweile auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sein sollte. Denn der Zuständigkeitswechsel vom Versicherungssystem zum Fürsorgesystem erschwert die Eingliederung und schafft unnötigen Verwaltungsaufwand. Gerade Jugendliche und behinderte Menschen werden zwischen den Behörden unnötig oft hin und her gereicht, anstatt die versprochene Betreuung aus „einer Hand“ sicher zu stellen.

Arbeitslosengeld  auf Mindestsicherungsniveau anheben

Als weiteren Schritt strebt der DGB mittelfristig eine Mindestsicherung beim Arbeitslosengeld in Höhe der Hartz IV-Bedürftigkeitsgrenze an. Das heißt: reicht das gewährte Arbeitslosengeld im konkreten Fall nicht für den Lebensunterhalt, dann gewährt die Arbeitslosenversicherung einen Aufstockungsbetrag. Damit würde verhindert, dass wie bisher mit Arbeitsagentur und Hartz IV-Jobcenter gleichzeitig zwei Behörden zuständig sind. Der Bund erstattet der Arbeitslosenversicherung den Aufstockungsbetrag aus Steuermitteln.


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