Deutscher Gewerkschaftsbund

27.06.2018

§219a ersatzlos streichen

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) stellt die "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" unter Strafe. Dieser Paragraf muss ersatzlos gestrichen werden, fordert DGB-Vize Elke Hannack: "Wer unterstellt, Frauen würden ihre Schwangerschaft beenden, weil die Werbung ein gutes Angebot verspricht, stellt die Not der Frauen zynisch in Frage."

Elke Hannack am Rednerpult

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack auf dem DGB-Bundeskongress im Mai 2018 DGB/Simone M. Neumann

Anlässlich der heutigen Beratung zum Paragrafen 219a StGB im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklärt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

"Der § 219a StGB ist Ausdruck eines haarsträubenden Frauenbildes und gehört ersatzlos gestrichen.

Wer unterstellt, Frauen würden ihre Schwangerschaft beenden, weil die Werbung ein gutes Angebot verspricht, stellt die Not der Frauen zynisch in Frage. Faktisch erschwert § 219a StGB schwangeren Frauen in einer Notlage den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Und er wird von Abtreibungsgegnern missbraucht, um Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren.

Wir leben im Jahr 2018 - es muss in einer emanzipierten Gesellschaft möglich sein, sich bestmöglich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Frauen brauchen umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche, damit sie selbst entscheiden können, wie und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. und Ärztinnen und Ärzte brauchen endlich Rechtssicherheit. Sie dürfen nicht sanktioniert werden, wenn sie sachlich mitteilen, dass sie bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und sie damit ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen.“

Weitere Informationen

  • Der DGB-Bundeskongress, das höchste Entscheidungsgremium des Deutschen Gewerkschaftsbundes, hat im Mai einstimmig die Abschaffung des §219a gefordert (Beschluss als PDF).
  • Ein breites Verbände-Bündnis hatte sich bereits im April in einen offenen Brief an Bundeskanzlerin, Justiz- und Familienministerin, an den Gesundheitsminister und an die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien gewandt. Mehr dazu unter: http://frauen.dgb.de/-/MUQ

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