Immer mehr Beamte arbeiten in privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen, dürfen aber im Gegensatz zu ihren angestellten Kolleginnen und Kollegen nicht streiken. „Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass diese Kolleginnen und Kollegen ebenfalls das Streikrecht erhalten“, sagt DGB-Vize Elke Hannack zu den Verhandlungen des Beamtenstreikrechts vor dem Bundesverfassungsgericht.
Foto: DGB/Simone M. Neumann
Anlässlich der Verhandlung zum Beamtenstreikrecht am 17. Januar vor dem Bundesverfassungsgericht, sagt die stellvertetende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:
„Gerade weil sich die Verbeamtungspraxis in den letzten Jahrzenten deutlich verändert hat – viele Beamte sind heute im privatwirtschaftlichen Bereich tätig und erfüllen keine hoheitlichen Aufgaben – gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass diese Kolleginnen und Kollegen ebenfalls das Streikrecht erhalten. Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht, das diesen Kolleginnen und Kollegen nicht vorenthalten werden darf. Für Beamtinnen und Beamte die hoheitliche Aufgaben erfüllen und etwa bei der Polizei und in der Justiz tätig sind, soll es keine Änderung in dieser Hinsicht geben. Keinesfalls stellt der DGB den Beamtenstatus infrage, der zwingend in hoheitlichen Kernbereichen wie Polizei, Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Ordnung und Finanzverwaltung erforderlich ist.
Es gibt heute Beamtenverhältnisse in Bereichen, die fernab von hoheitlichen Aufgaben liegen. Vorangetrieben wurde und wird dieser Wandel durch die von der Politik vorangetriebene Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Neben den Lehrern arbeiten Beamte zum Beispiel in privatisierten Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost: Deutsche Telekom, Deutsche Post, Postbank ein Paradebeispiel dieser Entkopplung. Es handelt sich dabei bei Weitem nicht um ein Randphänomen: bei der Deutschen Post AG sind derzeit über 44.000 Beamte, davon über 36.000 in aktiven Beamtenverhältnissen und in Vollzeit beschäftigt. Bei der Deutschen Telekom AG sind insgesamt über 38.000 Beamte tätig, bei der Postbank AG sind es knapp 5.000.
Das Streikverbot für die Beschäftigten in diesen wirtschaftlich orientierten Unternehmen bedeutet nicht nur eine Grundrechtseinschränkung für die Beamten, sondern damit können im Falle eines Streiks auch die Angestellten in diesen Betrieben benachteiligt werden. Denn der Einsatz von Beamten als Streikbrecher findet immer wieder statt, auch wenn sie nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts dazu nicht verpflichtet werden können. Unter dem Vorwand der Freiwilligkeit wurden Beamte zuletzt bei dem Poststreik im Jahre 2015 als Streikbrecher eingesetzt.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Beamtenstreikrecht zusammengestellt.