Deutscher Gewerkschaftsbund

17.01.2018
Beamtenstreikrecht

Hannack: "Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht!"

Immer mehr Beamte arbeiten in privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen, dürfen aber im Gegensatz zu ihren angestellten Kolleginnen und Kollegen nicht streiken. „Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass diese Kolleginnen und Kollegen ebenfalls das Streikrecht erhalten“, sagt DGB-Vize Elke Hannack zu den Verhandlungen des Beamtenstreikrechts vor dem Bundesverfassungsgericht.

Zitat von DGB-Vize Elke Hannack zum Beamtenstreikrecht

Foto: DGB/Simone M. Neumann

Anlässlich der Verhandlung zum Beamtenstreikrecht am 17. Januar vor dem Bundesverfassungsgericht, sagt die stellvertetende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:

„Gerade weil sich die Verbeamtungspraxis in den letzten Jahrzenten deutlich verändert hat – viele Beamte sind heute im privatwirtschaftlichen Bereich tätig und erfüllen keine hoheitlichen Aufgaben – gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass diese Kolleginnen und Kollegen ebenfalls das Streikrecht erhalten. Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht, das diesen Kolleginnen und Kollegen nicht vorenthalten werden darf. Für Beamtinnen und Beamte die hoheitliche Aufgaben erfüllen und etwa bei der Polizei und in der Justiz tätig sind, soll es keine Änderung in dieser Hinsicht geben. Keinesfalls stellt der DGB den Beamtenstatus infrage, der zwingend in hoheitlichen Kernbereichen wie Polizei, Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Ordnung und Finanzverwaltung erforderlich ist.

Deutliche Veränderungen der Verbeamtungspraxis in den letzten Jahrzehnten

Es gibt heute Beamtenverhältnisse in Bereichen, die fernab von hoheitlichen Aufgaben liegen. Vorangetrieben wurde und wird dieser Wandel durch die von der Politik vorangetriebene Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Neben den Lehrern arbeiten Beamte zum Beispiel in privatisierten Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost: Deutsche Telekom, Deutsche Post, Postbank ein Paradebeispiel dieser Entkopplung. Es handelt sich dabei bei Weitem nicht um ein Randphänomen: bei der Deutschen Post AG sind derzeit über 44.000 Beamte, davon über 36.000 in aktiven Beamtenverhältnissen und in Vollzeit beschäftigt. Bei der Deutschen Telekom AG sind insgesamt über 38.000 Beamte tätig, bei der Postbank AG sind es knapp 5.000.

Streikverbot schränkt Grundrecht ein

Das Streikverbot für die Beschäftigten in diesen wirtschaftlich orientierten Unternehmen bedeutet nicht nur eine Grundrechtseinschränkung für die Beamten, sondern damit können im Falle eines Streiks auch die Angestellten in diesen Betrieben benachteiligt werden. Denn der Einsatz von Beamten als Streikbrecher findet immer wieder statt, auch wenn sie nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts dazu nicht verpflichtet werden können. Unter dem Vorwand der Freiwilligkeit wurden Beamte zuletzt bei dem Poststreik im Jahre 2015 als Streikbrecher eingesetzt.“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Beamtenstreikrecht zusammengestellt.


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB