Deutscher Gewerkschaftsbund

11.12.2014
Aufsichtsräte

Hannack: Freiwillige Selbstverpflichtungen zur Quote sind gescheitert

"Wir begrüßen grundsätzlich eine gesetzliche Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte, denn die freiwilligen Selbstverpflichtungen der vergangenen Jahre sind leider ohne Wirkung geblieben", erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Die Arbeitnehmer- und die Kapitaleigner-Bank müssten bei einer gesetzlichen Quotenvorgabe unbedingt getrennt betrachtet werden.

stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack

Nachholbedarf in Sachen "Frauen in Aufsichtsräten" haben aus Sicht der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack vor allem die Kapitaleigner: "Bisher haben wir als Beschäftigtenvertreterinnen über drei Viertel aller Frauen in deutsche Aufsichtsräte entsandt." DGB/Simone M. Neumann

DGB begrüßt Geschlechterquote für Aufsichtsräte

Laut dem Women-on-Board-Index saßen 2013 fast 25 Prozent Frauen für die Arbeitnehmerseite in deutschen Aufsichtsräten. Auf Kapitalseite waren es noch nicht einmal 14 Prozent. "Bisher haben wir als Beschäftigtenvertreterinnen über drei Viertel aller Frauen in deutsche Aufsichtsräte entsandt. Die Kapitalvertreterinnen und -vertreter haben erheblichen Nachholbedarf in Sachen geschlechtergerechter Teilhabe von Frauen", erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Wir begrüßen grundsätzlich eine gesetzliche Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte, denn die freiwilligen Selbstverpflichtungen der vergangenen Jahre sind leider ohne Wirkung geblieben", so Hannack zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Kapitaleigner- und Arbeitnehmerbank getrennt betrachten

"Die 30-Prozent-Vorgabe allein entspricht aber noch nicht der komplexen Realität der deutschen Unternehmensmitbestimmung", so Hannack. "Während die Kapitalseite weltweit um Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat werben kann und in einer Hauptversammlung ihre Vertreterinnen und Vertreter bestimmt, werden VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen von verschiedenen Gruppen und in unterschiedlichen Verfahren gewählt. Daher müssen die beiden Bänke bei einer gesetzlichen Quotenvorgabe unbedingt getrennt betrachtet werden."

Außerdem müsse berücksichtigt werden, "dass die betrieblichen Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat die Belegschaft repräsentieren und aus dem Betrieb stammen müssen. Deshalb muss sich die Geschlechterquote hier an der Geschlechterverteilung im Betrieb orientieren, so wie es auch das Betriebsverfassungsgesetz für die Quotierung von Betriebsratsgremien vorsieht." Für eine abschließende Bewertung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in dieser Hinsicht sei es jedoch noch zu früh.

"Wir brauchen mehr Frauen in Führungsfunktionen – auf allen Ebenen"

Hannack plädierte auch dafür, beim Thema "Frauen in Führungspositionen" nicht nur Aufsichtsräte in den Blick zu nehmen: "Frauen sind in den Studienfächern Jura und BWL mittlerweile genauso stark vertreten wie Männer, aber noch nicht in den von Juristen und Betriebswirten dominierten Führungspositionen der deutschen Wirtschaft angekommen. Es wäre nicht nur ungerecht, sondern auch fahrlässig, das vorhandene Potenzial an Talenten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht zu nutzen. Wir brauchen mehr Frauen in Führungsfunktionen – und zwar auf allen Hierarchieebenen der Wirtschaft. Unternehmen müssen nicht nur verpflichtet werden, sich Ziele für die Repräsentanz von Frauen zu setzen, sondern auch gemeinsam mit den Betriebsräten dafür sorgen, dass dafür Gleichstellungspläne erarbeitet und umgesetzt werden."


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