Deutscher Gewerkschaftsbund

Das Alterssicherungssystem der Beamt*innen

09.04.2013
Beamtenmazin 3/2013 - Titel

Alterssicherung: Fünfter Versorgungsbericht liegt vor

Ruhegehaltssätze sinken deutlich

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet in jeder Legislaturperiode einen Versorgungsbericht vorzulegen. Der Inhalt: Zahlen und Fakten rund um die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes. Dem DGB lag der Entwurf des Fünften Versorgungsberichts vor. Im „Magazin für Beamtinnen und Beamte“ fasst er die wesentlichen Inhalte zusammen.

Titel Beamtenmagazin 3/2013

Beamtenmagazin 3/2013 DGB

Die Kernaussage des Fünften Versorgungsberichts lautet, die Finanzierung der Beamtenversorgung im Bund sei nachhaltig gesichert. Dies lasse sich vor allem auf umfassende Reformen in der Beamten- und Soldatenversorgung zurück führen, die seit Anfang der 1990er Jahre umgesetzt werden. Die Änderungen im Versorgungsrecht seien ein wesentlicher Faktor für das stabile Verhältnis der Versorgungsausgaben zu den Steuereinnahmen des Bundes und dem Bruttoinlandsprodukt.

Gespart werde bei der Beamtenversorgung vor allem durch Übertragung von in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommenen Kosten senkenden Maßnahmen. Hierzu zähle unter anderem die Einführung von Versorgungsabschlägen, aber auch die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Hinzu komme der in den vergangenen Jahren umgesetzte erhebliche Personalabbau. Ein Stabilitätsfaktor wiederum sei der Versorgungsfonds, in den seit 2007 Beiträge für alle neuen Beamten eingezahlt werden. Der Fonds ziele dauerhaft auf die vollständige Finanzierung der Versorgungsausgaben durch Kapitaldeckung ab, sodass hierdurch eine Entlastung des Bundeshaushaltes um die entsprechenden Versorgungsausgaben eintreten werde. Bis zum Jahr 2050 steige die jährliche Entlastung durch den Fonds auf knapp 4,5 Milliarden Euro an.

Beamte konsolidieren Haushalt

Der Bericht listet die Sparleistung, die Beamtinnen und Beamten abverlangt wurde und wird, auf. Durch die weitreichenden Reformmaßnahmen im Zeitraum von 1998 bis 2010 seien knapp 4,2 Milliarden Euro in der Beamten- und Soldatenversorgung eingespart worden. Der Stellenabbau habe dazu geführt, dass die Personalkosten gemessen am Gesamthaushalt von 10,6 Prozent im Jahr 1993 auf 9,3 Prozent im Jahr 2010 und voraussichtlich auf 8,9 Prozent im Jahr 2012 reduziert wurden. Allein durch den daraus resultierenden Rückgang von Versorgungsempfängern werden die Versorgungsausgaben zukünftig weiterhin verringert. So wird angenommen, dass die Zahl der Versorgungsempfänger bis zum Jahr 2050 auf 379.000 sinken werde. Gegenüber den 672.000 Versorgungsempfängern im Jahr 2011 mache das eine Verminderung um 44 Prozent aus.

Diagramm: Entwicklung der durchschnittlichen Ruhegehaltssätze des Bestandes und der Zugänge bei den Beamten und Richtern des Bundes vom 01.01.1999 bis zum 01.01.2011

Beamtenmagazin

Bei der Dienstunfähigkeit könne ebenfalls ein leichter Rückgang verzeichnet werden. 2010 erreichte sie mit 9,8 Prozent den absoluten Tiefststand seit der ersten Erhebung im Jahr 1993. Im Gegenzug wachse die Zahl derer, die mit Erreichen der für sie geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten. Während ihr Anteil an den Gesamtpensionierungen 1999 noch bei 59,4 Prozent gelegen habe, sei er bis zum Jahr 2010 auf 85 Prozent gestiegen. Infolge dieser Entwicklung habe sich das durchschnittliche Ruhe­stands­eintritts­alter bei Beamten und Richtern von 59,7 Jahren im Jahr 1999 auf 61,6 Jahre in 2010 erhöht.

Nach Einschätzung des DGB ist jedoch fraglich, wie sich diese positiven Werte und Entwicklungen mit dem Heraufsetzen der Regelaltersgrenze verändern werden. In diesem Kontext erscheinen insbesondere die psychischen und psychosomatischen Erkrankungen als nach wie vor häufigste Ursache für die Dienstunfähigkeit alarmierend. Die im Bericht vorgenommene Vorausberechnung lässt jene Parameter unberücksichtigt, sodass diese ungenau erscheint und einer Differenzierung bedarf, um eine höhere Aussagekraft zu erlangen.

Verschlechterung beim Versorgungsniveau

Die kostendämpfenden Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf die Beamten- und Soldatenversorgung übertragen wurden, haben laut Bericht seit Anfang der 1990er bis zum Jahr 2010 zu einer Absenkung des Versorgungsniveaus um ca. 5 Prozent geführt. Mit der erneuten Aufnahme der Zahlungen in die so genannte Versorgungsrücklage vor zwei Jahren habe sich dieser Wert noch um 1,4 Prozent erhöht. Von der Absenkung seien vor allem die Neuzugänge betroffen. So hätten die durchschnittlichen Ruhegehaltssätze bei jenen Beamten und Richtern im Jahr 2011 rund 7 Prozentpunkte unter denen des Jahres 1999 gelegen. Aber auch die Beamten, die bereits in der Versorgung waren, hätten zwischen 2007 und 2011 Verluste von rund 3,8 Prozentpunkten hinnehmen müssen.

DGB: Versorgungsempfänger haben Sparbeitrag erfüllt

Das Zahlenmaterial des Fünften Versorgungsberichts stellt nach Auffassung des DGB sehr plastisch dar, dass sowohl die aktiven Beamtinnen und Beamten als auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durch die finanziellen Einschnitte der Reformmaßnahmen einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geleistet haben. Die Beamtenversorgung des Bundes scheint dank dieses Beitrags nachhaltig finanziert und stabil. Der DGB macht sich deshalb dafür stark, künftig von weiteren Sparmaßnahmen, die insbesondere den Versorgungsempfängern ein Sonderopfer abverlangen, abzusehen.

Zukünftig muss vor allem die eigentlich erfreuliche Entwicklung zurück gehender Fälle von Dienstunfähigkeit kritisch hinterfragt werden, da man von ihr nicht automatisch auf eine bessere Gesundheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst schließen könne. Das Gegenteil scheine der Fall. Die Krankenstände in der Bundesverwaltung steigen stetig an.

Magazin für Beamtinnen und Beamte 3/2013


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