Hartz IV
Seit dem 1. Januar 2005 ist das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft, auch Hartz IV genannt. Die Zielrichtung des Gesetzes haben seine Urheber kurz mit "Fördern und Fordern" beschrieben, die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt soll damit in Angriff genommen werden.
Hartz IV schafft Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab, stattdessen wird Bedürftigen das so genannte "Arbeitslosengeld II" (ALG II) gezahlt. Der Grundbetrag liegt bei monatlich:
- Alleinstehende (100%) - 359,00 Euro,
- Ehe- / Paare pro Person (90%) - 323,00 Euro,
- Kinder bis 6 Jahre (60 %) - 215,00 Euro
- Kinder ab 6 bis 14 Jahre (70%) - 251,00 Euro,
- Kinder ab 14 Jahren (80%) - 287,00 Euro
(Stand: 1.7.2009)
Beim Bundesverfassung ist eine Klage gegen die Höhe der Kinderregelsätze anhängig. Die Entscheidung wird Anfang 2010 erwartet.



