22.12.2022
DGB/Bjoern Wylezich/123rf.com
Ab dem 01.01.2023 hat der „gelbe Schein“ als Beleg für ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ausgedient – jedenfalls für alle gesetzlich Krankenversicherten. Denn zum Jahresbeginn wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den behandelnden Ärzt*innen direkt digital an die Krankenkasse gesandt und von dort für den Arbeitgeber zum Abruf bereit gehalten.
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