12.07.2023
Anfang Juni 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderrichtlinie „Klimaschutzverträge“ veröffentlicht. Die öffentlichen Gelder müssen nun nicht mehr nur zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen beitragen, sondern zukünftig auch beschäftigungspolitischen Zielvorgaben folgen. Das setzt einen neuen Standard für die staatliche Mittelvergabe.
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