10.10.2022
Was die neue Energiesparverordnung vorschreibt
DGB/trendobjects/123rf.com
Im September hat das Bundeskabinett eine Energiesparverordnung ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Darin steht, dass öffentliche Gebäude ab Oktober bis auf wenige Ausnahmen nur noch bis 19 Grad beheizt werden dürfen. Für private Arbeitgeber gilt die Verordnung zwar nicht zwingend, jedoch dürfen auch Unternehmen weniger heizen. Für die Beschäftigen ist das eine frostige Nachricht.
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