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Die DGB-Bezirke und die DGB-Vertretungen am Sitz der Landesregierungen bilden die landespolitische Lobby der Gewerkschaften. 2010 haben die Delegierten der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB auf dem DGB-Bundeskongress eine neue Satzung für den Bund der Gewerkschaften beschlossen. Mit der Satzung wurde unter anderem eine neue ehrenamtliche Satzungsebene eingeführt: die DGB-Kreis- und Stadtverbände. Sie geben dem DGB in den Kommunen ein Gesicht und eine politische Stimme. Diese neue Satzungsebene ergänzt die hauptamtlich geführten neun DGB-Bezirke mit den voll integrierten DGB-Regionen.
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