Mit dem DGB Besoldungsrechner können Beam*innen des Bundes, der Länder und Kommunen ihre Bezüge ausrechnen.
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So nutzen Sie den DGB Besoldungsrechner:
Der DGB-Besoldungsrechner steht Beamt*innen von Bund und Ländern zur Verfügung, die nach der Besoldungsordnung A vergütet werden.
Anschließend gibt der Rechner aus, wie viel Sie im Jahr/durchschnittlich im Monat verdienen.
Hinweis: Der Besoldungsrechner wird mit großer Sorgfalt gepflegt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr und stellen lediglich Richtwerte dar. Beamt*innen mit Kindern erhalten gegebenenfalls höhere Bezüge, als durch den Rechner ausgewiesen. Ursache sind zunehmend auf bestimmte Fallkonstellationen zugeschnittene Besoldungsbestandteile (haushaltseinkommens- oder mietenstufenabhängige Zuschläge), die nicht mehr pauschal abbildbar sind. Die Bezüge können zudem auf Grund von steuerfreien Zahlungen (Corona-Sonderzahlung, Inflationsausgleichzahlung) höher sein. Diese Zahlungen gelten aber nicht als regulärer Bestandteil der Besoldung. Deshalb werden sie durch den Rechner nicht ausgewiesen. Des Weiteren zahlt Hamburg in den Jahren 2021 bis 2025 mit den Dezemberbezügen eine sogenannte Angleichungszulage aus. Damit soll der Rückstand der Besoldungsentwicklung auf die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auf ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Maß vermindert werden.