14.10.2014
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Die Bundesregierung will per Gesetzesänderung Fälle von "Rechtsmissbrauch" beim Bezug von Kindergeld, bei illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit durch zugewanderte Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten eindämmen. Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Debatte um sogenannte "Armutszuwanderung" und "Sozialmissbrauch". Der DGB kritisiert, dass die tatsächlich sehr geringe Zahl der Fälle, in denen es Rechtsmissbrauch gegeben hat, eine Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit so nicht rechtfertigt.
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