Das so genannte Kooperationsverbot wird gelockert. Der Bundesrat hat am 19. Dezember einer entsprechenden Grundgesetzänderung zugestimmt. Jetzt kann der Bund beispielsweise wieder zeitlich unbegrenzt Universitäten in den Ländern mit Bundesmitteln fördern. Damit sei "ein Kardinalfehler der Föderalismus-Reform zumindest in Teilen korrigiert", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
DGB/Simone M. Neumann
"Mit dem gelockerten Kooperationsverbot wird ein Kardinalfehler der Föderalismus-Reform zumindest in Teilen korrigiert. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Reform des Grundgesetzes ist ein erster, wichtiger Schritt, greift aber zu kurz. Es reicht nicht, das Kooperationsverbot nur bei den Hochschulen zu lockern", erklärte DGB-Vize Elke Hannack zur Grundgesetzänderung, mit der das Kooperationsverbot teilweise wieder aufgehoben wird.
"Ob bei den einzurichtenden inklusiven Schulen, bei Ganztagsschulen oder der Pädagogenausbildung – überall fehlen Geld und wissenschaftlich durchdachte länderübergreifende Programme. Deshalb ist das Kooperationsverbot für alle Bereiche des Bildungssystems abzuschaffen", fordert Hannack. "Im Grundgesetz muss festgeschrieben werden, dass der Bund dauerhaft Finanzhilfen für die Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens geben kann."
"Zum anderen ist eine Änderung des Artikels 91b Grundgesetz für das Hochschulwesen nur sinnvoll, wenn damit der Bund dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen in der Fläche einsteigt", so Hannack. Die Bundesländer seien mit der Finanzierung des Hochschulwesens nicht zuletzt aufgrund der Schuldenbremse völlig überfordert.