Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Anteil in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wie die Beschäftigten einzahlen, fordert der DGB. Mit einer Kampagne machen die Gewerkschaften Druck.
DGB
Die Zeiten, in denen sich Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen die Beiträge zur GKV geteilt haben, sind schon lange vorbei. Seit 2005 müssen ArbeitnehmerInnen einen Zusatzbeitrag leisten, während die Beiträge der Arbeitgeber nicht erhöht wurden. 2011 wurden ihre Beiträge bei 7,3 Prozent eingefroren. Der Arbeitnehmeranteil liegt inzwischen im Schnitt bei 8,4 Prozent. Seit 2015 darf jede Krankenkasse selbst über den Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder entscheiden. Beschäftigte zahlen so durchschnittlich 400 Euro mehr als ihre Arbeitgeber. Damit soll Schluss sein. Unter dem Motto „Hey Boss, wo bleibt deine Hälfte?“ werben DGB und Gewerkschaften für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Um die Weichen neu zu stellen, müssen als Erstes Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder den gleichen Anteil der Krankenkassenbeiträge zahlen“, fordert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Arbeitnehmerhaushalte mit Kindern sollen entlastet werden. Auch die schrittweise Einführung der Bürgerversicherung in der GKV bleibe auf der Tagesordnung, so Buntenbach.
Dass der DGB mit seiner Kampagne einen Nerv getroffen hat, zeigen die Reaktionen der Arbeitgeber. Wer eine Rückkehr zur Parität wolle, der schränke „die Chancen auf höhere Löhne in der Zukunft ein“, drohte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter in der Passauer Neuen Presse. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach erwiderte: „Haltet still, zahlt weiter drauf, damit wir euch morgen etwas mehr Lohn zugestehen. So nicht, lieber Sozialpartner: Die Idee der Sozialversicherung beruht nicht auf Erpressung, sondern einer sauberen 50/50-Finanzierung“.
Auch die Behauptung der Arbeitgeber, die Lohnnebenkosten würden deutlich steigen, wenn Arbeitgeber wieder die Hälfte der Kosten übernehmen, weist Buntenbach zurück. „Dafür ist der Anteil einer paritätischen Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen an den Lohn- und Beschäftigungskosten dann doch zu gering.“ Ein Beispiel: Die Bayerischen Handwerkskammern kalkulierten für das Jahr 2013 die durchschnittlichen Kosten für eine Handwerkerstunde mit 48,51 Euro. Davon entfielen auf den Bruttolohn 13,50 Euro. Eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils an den GKV-Beiträgen von 7,3 auf paritätische 7,85 Prozentpunkte würde zu einer Mehrbelastung von 7 Cent führen.