Deutscher Gewerkschaftsbund

20.06.2019
Service

Darf ich meinen Hund mit zur Arbeit nehmen?

Internationaler Bürohundtag

Am 21. Juni ist "Internationaler Bürohundtag" - die InitiatorInnen verbinden damit den Aufruf, an diesem Tag seinen Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Doch ist das eigentlich erlaubt? Und was gibt es für "Kollege Hund" im Büro zu beachten? DGB-Rechtsschutz und IG Metall haben sich dieses Thema mal genauer angeschaut (weiterführende Links am Ende des Beitrags).

Kleiner Hund mit Herrchen am Arbeitsplatz

DGB/Monika Wisniewska/123RF.com

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Immer mit Chef und Kollegen abstimmen: Grundsätzlich gilt: Immer mit dem Chef und den Kollegen abstimmen, ob der Hund mit zur Arbeit gebracht werden darf.

  • Sanfte Seele: Der Hund muss geeignet sein: Der Hund sollte nicht aggressiv und nervös sein, denn z. B. ständiges Bellen könnte die Arbeitsabläufe stören.

  • Gleiches Recht für alle Mitarbeiter: Hat der Chef einem Beschäftigten erlaubt, seinen Hund mitzubringen, so gilt dies im Sinne der Gleichbehandlung auch für die anderen Kolleginnen und Kollegen.
LINKS MIT MEHR INFORMATIONEN

IG Metall-Ratgeber: "Ein neuer Kollege auf vier Beinen - ist das erlaubt?"

DGB-Rechtsschutz: Urteil - Hunde am Arbeitsplatz

DGB-Rechtsschutz: Urteil - Sonderurlaub für kranken Hund

"Kollege Hund" am Arbeitsplatz

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