Die EU-Kommission will eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) schaffen, die in Europa unter anderem das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" durchsetzen soll. Grundsätzlich gut – doch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) meint: Die Pläne müssen noch deutlich konkreter werden, wenn ELA effektiv gegen Lohn- und Sozialdumping vorgehen soll.
DGB/Simone M. Neumann
Im September 2017 kündigte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner "Rede zur Lage der Union" an, die EU-Kommission wolle eine Europäische Arbeitsbehörde einrichten. Juncker sprach in diesem Zusammenhang auch von der Überarbeitung der Entsenderichtlinie und dem Ziel, das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" durchzusetzen. Schwerpunkt der Behörde solle die Unterstützung grenzüberschreitender fairer Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sein.
Der DGB und andere Gewerkschaftsverbände aus Europa begrüßten damals die Pläne: "Richtig umgesetzt könnte eine solche Behörde dazu beitragen, grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping endlich effektiv zu bekämpfen." In einer gemeinsamen Online-Petition setzten sich die europäischen Gewerkschaften Anfang 2018 deshalb für eine Europäische Arbeitsbehörde ein, die...
Seit Mitte März liegt nun der "Verordnungsvorschlag" der EU-Kommission zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vor. In einer Stellungnahme begrüßt der DGB zwar, dass ELA eine "wichtige Lücke bei der Durchsetzung von EU-Recht schließen" könne. Aber: Ob die Ankündigungen Junckers aus dem vergangenen Jahr wirklich "richtig umgesetzt" sind, wie die europäischen Gewerkschaften gefordert hatten – daran bestehen noch Zweifel.
Der DGB kritisiert zum Beispiel, dass die Zusammenarbeit nationaler Behörden untereinander sowie die Zusammenarbeit der nationalen Behörden mit der ELA (etwa bei gemeinsam durchgeführten Kontrollen) rein freiwillig sein soll. Hier müssten die Pläne der EU-Kommission "konkreter und vor allem verbindlicher ausgestaltet werden", fordert der DGB.
Ein Beispiel für eine effiziente Zusammenarbeit von nationalen und europäischen Behörden sei etwa die "Europol-Verordnung": Die Verordnung zur Europäischen Polizeibehörde (Europol) schaffe eine effiziente Form der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Europol, ohne in die Ermittlungsarbeit der nationalen Behörden einzugreifen. Auch im Bereich des Verbraucherschutzes seien bereits wirksamere Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Behörden etabliert, die Vorbildcharakter für die ELA haben könnten, heißt es in der DGB-Stellungnahme.
Eine weitere Forderung des DGB: Den Sozialpartnern (also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) sollte in den EU-Staaten die Möglichkeit gegeben werden, Verstöße gegen Sozial- und Arbeitsrecht zu melden und Kontrollen zu initiieren.
Die komplette DGB-Stellungnahme
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vom 13.3.2018 (COM(2018) 131)