Deutscher Gewerkschaftsbund

23.02.2018
Bundesarbeitsgericht / Arbeitsrecht

2018: Streiks beschäftigen höchstes Arbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht wird 2018 zwei Urteile zu Streiks in Deutschland fällen. In einem geht es um um einen "Streikbrecher-Bonus", den ein Arbeitgeber Beschäftigten gezahlt hatte, die trotz Streik zur Arbeit erschienen waren.

Streikende Personen in Warnwesten

rødt.no/flickr.com (CC BY 2.0)

Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Woche auf einer Jahrespressekonferenz unter anderem einen Ausblick auf Fälle gegeben, zu denen in diesem Jahr ein Urteil vom höchsten deutschen Arbeitsgericht zu erwarten ist.

Ist ein "Streikbrecher-Bonus" rechtens?

Bei einem Fall geht es um einen "Streikbrecher-Bonus", den ein Arbeitgeber Beschäftigten gezahlt hatte, die trotz Streik zur Arbeit erschienen waren. Die "Streikbrecher" hatten jeweils 100 Euro vom Arbeitgeber erhalten. Dagegen haben die streikenden Kolleginnen und Kollegen geklagt. Ihr Argument: Im Tarifvertrag sei eine "Maßregelungsverbotsklausel" enthalten. Da sie also wegen ihrer Streikteilnahme nicht benachteiligt, beziehungsweise "gemaßregelt" werden dürften, fordern sie nun auch die 100 Euro ein.

Überstunden wegen Warnstreik?

In einem weiteren Fall wird das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden, ob ein Arbeitgeber nach einem Warnstreik Überstunden anordnen darf, um Auftragsrückstände abzuarbeiten – und zwar ohne Zustimmung des Betriebsrats.

AUDIO: Deutschlandfunk: Bericht zur Jahrespressekonferenz des Bundesarbeitsgerichts vom 22.2.2018


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