Deutscher Gewerkschaftsbund

27.01.2016
Fakten-Check

Werkverträge: Kerngeschäfte der Unternehmen betroffen

43 Prozent der Werkvertragsbeschäftigten erledigen weitgehend identische oder sogar exakt dieselben Aufgaben wie die Kernbelegschaft. Oft behaupten Unternehmen zwar, über Werkverträge nur spezielle Dienstleistungen bei spezialisierten Unternehmen einzukaufen. Diesen Mythos widerlegt allerdings die Studie „Werkverträge im Betrieb“ der Hans-Böckler-Stiftung.

Schweisser Industrie Arbeiter

DGB/Simone M. Neumann

Alle Tätigkeiten und Qualifikationsniveaus betroffen

Fakt ist, dass in vielen Branchen Werkverträge über die gesamte Produktionskette hinweg vergeben werden. Die IG Metall hat mit einer Betriebsrätebefragung herausgefunden, dass Werkverträge in allen betrieblichen Bereichen und für Tätigkeiten mit allen Qualifikationsniveaus eingesetzt werden.

43 Prozent der Werkvertragsbeschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Einzelhandel erledigen Kerngeschäft

Auch eine repräsentative Befragung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat gezeigt: Im produzierenden Gewerbe und im Einzelhandel erledigt fast jeder fünfte Werkvertragsbeschäftigte (19%) exakt dieselben Tätigkeiten wie Beschäftigte der Stammbelegschaft. Und ein weiteres Viertel (24%) der Werkvertragsbeschäftigten übt „weitgehend identische“ Tätigkeiten aus. Für mindestens 43 Prozent der Werkvertragsbeschäftigten in diesen Branchen gilt also: Sie erfüllen das Kerngeschäft – und keine Spezial-Dienstleistungen.

 

Tortengrafik Mythos Spezial Dienstleister

Datenquelle: Hertwig u. a. 2015; HBS-Studie "Werkverträge im Betrieb" DGB


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Dieser Beitrag ist Teil des Fakten-Checks: Arbeitgeber-Mythen zu Werkverträgen unter der Lupe


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