Künftig soll auch der Bund wieder Projekte von "überregionaler Bedeutung" an deutschen Hochschulen finanziell fördern dürfen. Das Bundeskabinett will das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot entsprechend lockern. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack begrüßt das Vorhaben ausdrücklich, fordert aber zugleich ein Ende des Kooperationsverbots im gesamten Bildungsbereich.
"Der DGB begrüßt ausdrücklich die anstehende Lockerung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich", so Hannack. "Damit wird ein zentraler Fehler der Föderalismus-Reform I korrigiert. Allerdings reicht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf noch nicht aus, um einen zukunftsfähigen, kooperativen Bildungsföderalismus zu schaffen. Das Kooperationsverbot muss im gesamten Bildungsbereich fallen." Für den Hochschulbereich müsse über die Kabinettsvorlage hinaus Artikel 91 b im Grundgesetz so erweitert werden, dass der Bund sich in der Fläche an der Finanzierung der Hochschulen beteiligen kann.
Hannack warnte davor, die Lockerung des Kooperationsverbots mit anderen Gesetzesvorhaben im Bildungsbereich zu verknüpfen: "Keinesfalls aber darf die angekündigte BAFöG-Novellierung an die Zustimmung der Länder zu diesem Kabinettsentwurf gekoppelt werden."