Deutscher Gewerkschaftsbund

29.06.2017
klartext 26/2017

Nach TTIP: Das EU-Japan-Abkommen „JEFTA“ birgt Probleme

Nach Bekanntwerden des geheim verhandelten "JEFTA"-Abkommens zwischen der EU und Japan, werden Erinnerungen an TTIP und CETA wach. Es müsse jetzt darauf geachtet werden, dass die Verhandler aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, fordert der DGB-klartext. Die Verträge dürfen Umwelt und Beschäftigte nicht benachteiligen.

EU und Japan Flagge

Colourbox.de

Wieder geheime Handelsverträge

Es kommt einem vor wie ein Déjà-vu: Fernsehberichte über Handelsverträge, die im Geheimen verhandelt werden, doppelseitige Artikel in großen Tageszeitungen, die die Problematik der Investitionsgerichtsbarkeit erklären, Diskussionen über das „Recht zu regulieren“, „Negativlisten“ und „Nachhaltigkeitskapitel“.

Das "JEFTA"-Abkommen

Diesmal geht es aber nicht um TTIP und CETA, sondern um eine neue Abkürzung: JEFTA – das geplante EU-Freihandelsabkommen mit Japan. Obwohl die Verhandlungen fortgeschritten sind, war JEFTA bislang fast unbekannt. Der Grund: Wieder einmal wurden die meisten Unterlagen geheim gehalten. Und wieder einmal wurden Verhandlungsmandat und andere Dokumente erst durch die Umweltorganisation Greenpeace bekanntgemacht, die zufällig an die Papiere geriet. Man fragt sich, was die verhandelnde EU-Kommission aus ihren Fehlern bei TTIP und CETA gelernt hat.

Japan will Schiedsgerichte

Und diese Frage stellt sich auch angesichts der Inhalte von JEFTA: Zum Einen werden Investoren erneut umfangreiche Rechte zugesprochen, obwohl bekannt ist, dass diese Extrarechte ausgenutzt werden, um gegen unliebsame soziale und ökologische Regulierung vorzugehen. Unklar ist noch, welche Form der Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten im JEFTA umgesetzt wird. Die EU-Kommission will mit Japan einen öffentlichen Investitionsgerichtshof gründen. Doch die Japaner beharren auf dem alten Schiedsgerichtsystem. Eine Einigung ist noch nicht in Sicht.

Kaum Kontrolle vor Privatisierung möglich

Zum Anderen schließt die EU laut Verhandlungsmandat erneut das System einer „Negativliste“ nicht aus, bei dem alle Bereiche verstärkten Wettbewerb geöffnet werden, die nicht explizit ausgenommen sind. Das führt dazu, dass kaum kontrolliert werden kann, ob alle wichtigen öffentlichen Dienstleistungen und die Daseinsvorsorge wirklich vor Privatisierungsdruck geschützt sind. Dies ist umso problematischer, weil die Wahrung des staatlichen Rechts, im Sinne des Allgemeinwohls, zu regulieren (right to regulate) offenbar schwächer ausgestaltet ist als noch im CETA-Abkommen mit Kanada.

Handelsvolumen von EU und Japan: Importe nach Japan und Export aus Japan

Grafik: DGB; Zahlen: EU-Kommission

Fehlende Arbeitsstandards

Japan ist eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Trotzdem hat es nur sechs der acht grundlegenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert. Es bräuchte auch in einem Abkommen mit Japan klare Regeln zur Förderung von Arbeitsstandards, die mit Sanktionen bewehrt und durchsetzbar sind und eine Pflicht zur Umsetzung der ILO-Normen. Eine solche Verpflichtung findet sich in den aktuellen Dokumenten jedoch nicht.

Fehler der Vergnagenheit nicht wiederholen

Der Handel mit Japan funktioniert bereits gut (siehe Grafik). Es muss bei JEFTA deshalb genau geschaut werden, welche Regeln tatsächlich einen nennenswerten zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen bringen und welche Regeln abzulehnen sind, weil sie für Beschäftigte oder Umwelt nachteilig wären. Die Verhandlungsführer müssen endlich aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, damit nicht bald wieder andere Geheimverträge zu einem erneuten Déjà-vu führen.



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TTIP, CETA, TiSA & Co.

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