Deutscher Gewerkschaftsbund

06.06.2018

Besoldungsrunde Bund 2018-2019-2020: Gesetzentwurf liegt vor

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020 vorgelegt. Er sieht die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 18. April 2018 auf die BundesbeamtInnen vor.

Sollte der Gesetzgeber den Entwurf beschließen, würden sich die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent erhöhen. Der erste Anpassungsschritt würde im Vergleich zum Tarifbereich (dort 3,19 Prozent) um 0,2 Prozentpunkte verringert. Die Summe, die durch die Verringerung entsteht, soll der Versorgungsrücklage zugeführt werden. BeamtInnen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten zudem 2018 vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Die Anwärterbezüge würden sich zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro erhöhen.

In seiner Stellungnahme begrüßt der DGB den Gesetzentwurf grundsätzlich, lehnt aber die Fortführung des Abzuges für die Versorgungsrücklage ab. Das Beteiligungsgespräch zwischen BMI, DGB und Gewerkschaften findet am 20. Juni statt. Das Kabinett will sich am 4. Juli mit dem Gesetzentwurf befassen. Danach muss der Bundestag über die Pläne entscheiden.

DOWNLOAD DGB-STELLUNGNAHME

DGB Stellungnahme zum BBVAnpG 2018 - 2019 -2020 (PDF, 162 kB)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020 vorgelegt. In seiner Stellungnahme begrüßt der DGB den Gesetzentwurf grundsätzlich, lehnt aber die Fortführung des Abzuges für die Versorgungsrücklage ab.


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