Deutscher Gewerkschaftsbund

02.02.2017
Studie der DGB-Jugend

"Praktika sind anfällig für Mindestlohn-Missbrauch"

Faktencheck: Praktikum und Mindestlohn

Seit Anfang 2015 gilt der Mindestlohn – auch für viele Praktikantinnen und Praktikanten. Wie hat sich seitdem die Situation der Praktikanten geändert? Und wie wirken sich die massiven Ausnahmen aus, die der Gesetzgeber zugelassen hat? Diesen Fragen ist die DGB-Jugend in einer Studie nachgegangen. Ein Ergebnis: "Die Arbeitgeber sind sehr kreativ, wenn es darum geht, bei einem Praktikum den Mindestlohn zu umgehen."

Junge Frau blickt durch Messgerät

DGB/Simone M. Neumann

Rund 60.000 Praktika werden jedes Jahr in Deutschland absolviert. Knapp drei Viertel davon finden im Rahmen des Studiums statt und sind damit als Pflichtpraktikum in der Regel vom Mindestlohn ausgenommen. Trotzdem hat sich seit der Einführung des Mindestlohns die finanzielle Situation der Praktikanten verbessert: Vorher bekamen sie im Schnitt weniger als 800 Euro brutto im Monat, das entspricht einem Stundenlohn von weniger als 4,61 Euro.

Unternehmen tricksen, um den Mindestlohn zu umgehen

Damit schützt der Mindestlohn nicht nur vor Ausbeutung, er trägt auch zur Verbesserung der Qualität der Praktika bei. Trotzdem ist für die Politik noch einiges zu tun. „Die Studie belegt, dass Praktika nach wie vor anfällig für Missbrauch sind“, so Florian Haggenmiller, DGB-Bundesjugendsekretär. Unternehmen würden zum Beispiel freiwillige Praktika als Pflichtpraktika deklarieren, um den Mindestlohn zu umgehen, oder bei der Arbeitszeit und der Anrechnung von Sachleistungen auf das Praktikumsentgelt tricksen.

Mindestentgelt für Pflichtpraktika nötig

Die Folge: Über 78 Prozent aller PrakikantInnen machen sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Situation, viele klagen über hohe psychische Belastungen. „Praktika sind Teil eines insgesamt unsicheren Berufseinstiegs für junge Menschen“, kritisiert Florian Haggenmiller. „Die Gewerkschaftsjugend fordert, die Ausnahmen beim Mindestlohn gerade für freiwillige Praktika während des Studiums zu schließen und eine generelle Einführung eines Mindestentgelts für Pflichtpraktika analog zum jeweiligen BAföG-Höchstsatz.“


 

DGB Jugend: Praktikum und Mindestlohn. Der Faktencheck (PDF, 1 MB)

Zahlen, Daten und Fakten zur Situation von Praktikantinnen und Praktikanten in Deutschland. Berlin, 2016


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