Deutscher Gewerkschaftsbund

11.01.2017
Deutsch-tschechisches Gewerkschaftstreffen

Transportgewerbe braucht flächendeckenden Mindestlohn

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell und Josef Středula, Vorsitzender des tschechischen Gewerkschaftsdachverbandes CMKOS, haben in Berlin eine gemeinsame Erklärung zum Mindestlohn unterzeichnet. Darin fordern sie von der Europäischen Kommission die flächendeckende Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe auch für Transit- und sogenannte Kabotage-Fahrten.

Josef Středula  und Stefan Körzell unterzeichnen gemeinsame Erklärung.

Josef Středula, Vorsitzender des tschechischen Gewerkschaftsdachverbandes CMKOS, und DGB-Vorstand Stefan Körzell unterzeichnen die gemeinsame Erklärung an die Europäische Kommission. DGB/Steinle

Bei einem deutsch-tschechischen Gewerkschaftsdialog am 10. Januar 2017 in Berlin haben DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sowie Josef Středula, Vorsitzender des tschechischen Gewerkschaftsdachverbandes CMKOS, ihre gemeinsame Position zur flächendeckenden Anwendung des deutschen Mindestlohns bekräftigt.

Körzell und Středula unterzeichneten außerdem eine gemeinsame Erklärung. Darin wird die Europäische Kommission aufgefordert, die flächendeckende Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe gerade auch für Transit- und Kabotage-Fahrten - also Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen - zuzulassen.

"Der deutsche Mindestlohn muss auch für tschechische Unternehmen gelten, wenn sie in Deutschland tätig sind – gerade auch bei grenzüberschreitenden Fahrten, bei Transit- oder Kabotage-Fahrten", sagte Stefan Körzell.

Hintergrund ist die Einleitung von rechtlichen Schritten der Europäischen Kommission gegen Frankreich und Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe. Das deutsche Mindestlohngesez schreibt seit 1. Januar 2017 die Untergrenze von 8,84 Euro vor, ungeachtet der Nationalität des Arbeitgebers (Paragraphen 1 und 20 Mindestlohngesetz). Damit enspricht es vollumfänglich der Richtlinie 96/71/EC zu entsandten Beschäftigten.

 


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