Deutscher Gewerkschaftsbund

10.08.2018

Kindergeld für Ausländer: Sanktionen ja, Anpassung nein

Die Debatte um Kindergeld für im Ausland lebende Kinder hält an. DGB-Vorstand Stefan Körzell lehnt eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten im Ausland ab: "Zum Beispiel für Bauarbeiter oder Pflegekräfte aus Osteuropa sind die Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders hoch. Es fallen häufig mehr Kosten an, um die Kinder an ihrem Wohnort zu besuchen."

Kleines Mädchen mit Seifenblasen auf Wiese

DGB/Anna Omelchenko/123rf.com

Die Zahl der im EU-Ausland lebenden Kinder, die Kindergeld aus Deutschland erhalten, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Vertreter von CDU und Wirtschaft fordern, die Zahlungen an die Lebenshaltungskosten in den anderen EU-Staaten anzupassen. So soll verhindert werden, dass Menschen zum Beispiel aus osteuropäischen Ländern gezielt nach Deutschland kommen, um das hiesige Kindergeld zu erhalten.

Das ist weder nötig noch sinnvoll, sagt DGB-Vorstand Stefan Körzell:

„Nur EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland erwerbstätig und steuerpflichtig sind, können für im EU-Ausland lebende Kinder Kindergeldleistungen beantragen. Werden widerrechtlich Leistungen erschlichen, verfügen Behörden und Justiz über ausreichende Sanktionsinstrumente, um dagegen vorzugehen. Schon deshalb ist es nicht erforderlich, Kindergeldzahlungen an im EU-Ausland lebende Kinder zu beschränken.

Darüber hinaus lehnen wir es ab, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten im Ausland anzupassen. Zum Beispiel für Bauarbeiter oder Pflegekräfte aus Osteuropa, die in Deutschland arbeiten, sind die Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders hoch. Es fallen häufig mehr Kosten an, um die Kinder an ihrem Wohnort zu besuchen oder für eine größere Wohnung am Arbeitsort, wenn die Kinder zu Besuch kommen. Diese Aufwendungen können niedrigere Kosten der Lebenshaltung am Wohnort des Kindes ohne weiteres aufwiegen oder gar überschreiten.

Das Kindergeld wird zwar nicht von den Kommunen finanziert, aber immer mehr Städte haben keinen oder nur noch geringen finanziellen Handlungsspielraum, weil ihnen die Kosten der Armut über den Kopf wachsen. Deshalb ist zügig dafür zu sorgen, dass die Kosten steuerfinanzierter Sozialausgaben, die bundesgesetzlich geregelt sind, grundsätzlich vom Bund getragen werden. Die Politik muss sich ernsthafter bei der ursächlichen Bekämpfung von Armut und Ungleichverteilung zwischen arm und reich engagieren.“


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