Das Gesetzgebungsverfahren zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr geht in die entscheidende Phase. Aus diesem Anlass hatte der DGB zu einem parlamentarischen Frühstück eingeladen, um über die wesentlichen Kritikpunkte ins Gespräch zu kommen.
DGB/Simone M. Neumann
In seinem Eingangsstatement erläuterte Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes, zunächst die wichtigsten Forderungen des DGB. Demnach gilt es, auch eine Privatisierung der Autobahnen durch die Hintertür auszuschließen. „Die derzeit im Gesetzentwurf angedachte Privatisierungsbremse ist lückenhaft. Auch die mittelbare Beteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft und den Regionalgesellschaften muss im Grundgesetz ausgeschlossen werden. Sonst bleibt die verdeckte Privatisierung etwa über stille Beteiligungen möglich.“ so Körzell. „Auch bei der Wahl der Rechtsform ist für uns entscheidend, dass der Bundestag weitgehende Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten behält. Am klarsten kann dies bei einer Anstalt öffentlichen Rechts geregelt werden, die mit einer Staatsgarantie für aufzunehmende Kredite ausgestattet wird.“
DGB
Zudem geht es dem DGB um die Situation der Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen der Länder. „Die Überleitung der Beschäftigten muss durch einen Tarifvertrag geregelt werden. Bis dahin müssen die Beschäftigungsverhältnisse bestehen bleiben und die Kolleginnen und Kollegen im Wege der Personalgestellung beim Bund tätig werden. Zudem brauchen die Beschäftigten eine langfristige und rechtlich verbindliche Standortgarantie und Arbeitsplatzsicherheit. Auch Beamtinnen und Beamte dürfen nicht ohne ihre Einwilligung versetzt, beurlaubt oder zugewiesen werden. Und nicht zuletzt müssen die Personalvertretungen und Gewerkschaften in allen Phasen umfassend einbezogen werden.“ forderte Stefan Körzell. Abschließend ging er darauf ein, wie nach den Vorstellungen des DGB die Effizienz der Straßenbauverwaltung gesteigert werden könnte. So fordert der DGB, dass die Straßenbauverwaltungen der Länder die Kompetenzen für Planung, Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen „aus einer Hand“ behalten sollten. Sie müssten nach der Gründung der Infrastrukturgesellschaft als Projektträger eingesetzt werden. „Hierzu brauchen wir nach dem Schrumpfkurs der letzten Jahre wieder einen Personalaufbau.“ so Körzell.
Im weiteren Verlauf ergänzte Nils Kammradt von ver.di die Forderungen der Beschäftigten aus den Straßenbauverwaltungen. Kammradt verwies etwa darauf, dass der Übergang der Bundesfernstraßenverwaltung von den Ländern auf die Infrastrukturgesellschaft nicht zulasten der Beschäftigten gehen dürfe. Eine umfassende Absicherung sei nur durch einen Überleitungstarifvertrag möglich. Zwischen Bund, Ländern und Kommunen bestehen deutliche Unterschiede in den tariflichen Arbeitszeiten sowie bei Weihnachtsgeld, Eingruppierungen und Zulagen. Demnach müsse die geplante Infrastrukturgesellschaft verpflichtet werden, sowohl einen solchen Überleitungstarifvertrag als auch einen Tarifvertrag, der für die neue Gesellschaft Geltung hat, abzuschließen.
In der anschließenden Diskussion zeigten sich Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Fraktion davon überzeugt, dass der jetzige Gesetzentwurf geändert werden müsse. Wie weitreichend die Änderungen ausfallen könnten oder müssten, war hingegen umstritten. Einigkeit herrschte jedoch darüber, dass die Interessen der betroffenen Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen gewahrt werden müsse – und dass eine Reform der Fernstraßenverwaltung die Umsetzung der notwendigen Verkehrsinvestitionen verbessern sollte.
Entgegen der ursprünglichen Planungen wird die für Ende März geplante Abstimmung im Bundestag verschoben. „Wir sehen es als wichtigen Meilenstein, dass die Beratungen im Deutschen Bundestag nun mehr Zeit bekommen!“ fasst Stefan Körzell die Kampagne des DGB gegen die Autobahnprivatisierung zusammen.