Deutscher Gewerkschaftsbund

"Gastwirtschaft" – Frankfurter Rundschau

09.02.2015
Dokumentationspflicht

Minijobs: Schluss mit Arbeitszeit nach "Gutsherrenart"

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach schreibt in der Kolumne "Gastwirtschaft" der Frankfurter Rundschau über Minijobs und Mindestlohn

Die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit gilt laut Mindestlohngesetz für Bereiche, „die in der Vergangenheit durch Schwarzarbeit und Missbrauch aufgefallen sind“, stellt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach in der Frankfurter Rundschau klar. Dazu gehören zweifelsfrei auch Minijobs. Statt mit "Arbeitszeit nach Gutsherrenart" weiterzumachen wie bisher, müsse jetzt die "Minijob-Mauer durchbrochen werden".

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: "Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind für viele Minijobberinnen und Minijobber ohnehin, obwohl ihr gutes Recht, nur Wunschdenken." DGB/Simone M. Neumann

Die Erfassung der Arbeitszeit war schon immer die Grundlage jeder Lohnzahlung – lange vor Erfindung der Stechuhr im 19. Jahrhundert. Jetzt – im 21. Jahrhundert und Jahr eins des Mindestlohns – sehen Unionsparteien und Wirtschaftsverbände in der „Dokumentationspflicht“ plötzlich ein „Bürokratiemonster“. Klar, gegen Bürokratie ist ja irgendwie jeder. Irgendwas wird schon hängenbleiben und irgendwann knickt die Politik ein. Aber ein Mindestlohn, der nicht kontrolliert werden kann, ist wirkungslos.

Der Verdacht drängt sich auf, dass diese Kampagne ein anderes Ziel hat. Es soll alles so weiter gehen wie bisher - vor allem im Minijob-Bereich. Arbeitszeit nach „Gutsherrenart“: Über den Minijob hinausgehende Arbeitsstunden werden schwarz bezahlt. Mal wird Vollzeit, mal gar nicht gearbeitet. Bezahlung nach Tarifvertrag ist die Ausnahme. Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers werden häufig vom Lohn einbehalten. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind für viele Minijobberinnen und Minijobber ohnehin, obwohl ihr gutes Recht, nur Wunschdenken.

Der Mindestlohn bietet die Chance, auch im Minijob-Bereich endlich fairere Bedingungen durchzusetzen. Der Gesetzgeber hat nur jene Branchen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet, die in der Vergangenheit durch Schwarzarbeit und Missbrauch aufgefallen sind. Minijobs gehören zweifelsfrei dazu. Deswegen muss der Gesetzgeber hart bleiben. Ein Minijob ist schließlich ganz normale Arbeit. Es gelten alle Arbeitnehmerrechte, nur bei Steuern und Sozialversicherung gibt es eine Sonderregelung. Offensichtlich muss der Gesetzgeber die Arbeitgeber daran erinnern.

Darüber hinaus ist jetzt eine gute Gelegenheit, Minijobs in reguläre voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Denn zwei Drittel der Minijobberinnen wollen gerne länger arbeiten. Viele Mütter wollen nicht mehr in einen Minijob abgeschoben werden, sondern eine reguläre (Teilzeit-)Arbeit. Der Minijob kann schnell zur Falle werden. Was als vorübergehend gedacht war, wird zur Dauerlösung. Dieses Arbeitsmodell passt nicht mehr in die Zeit. Der DGB hat ein Reformmodell vorgelegt, wie die Minijob-Mauer durchbrochen werden kann – und zwar wenn jede Beschäftigung, unabhängig von der Arbeitszeit, sozialversicherungspflichtig wird.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in der Frankfurter Rundschau vom 7. Februar 2015 in der Kolumne "Gastwirtschaft"


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