Deutscher Gewerkschaftsbund

27.06.2018

Vertane Chance für die Aufwertung der Altenpflege-Ausbildung

DGB fordert hochwertige Ausbildung für eine menschenwürdige Pflege

Bei der Anhörung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im Rahmen der Pflegeberufe-Reform am 25.6. im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags wurden die Ausnahme-Regelungen für die zukünftigen Altenpflegerinnen und Altenpfleger diskutiert. Der DGB kritisiert den späten Kompromiss der Koalitionspartner auf Kosten der Zukunft einer ganzen Branche.

Alte mit Pflegerin

DGB/Simone M. Neumann

In letzter Minute vor dem Kabinetts-Beschluss am 13. Juni haben sich die Koalitionspartner auf eine Verwässerung des Anforderungs-Niveaus insbesondere der künftigen Altenpflegeausbildung im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, geeinigt. Diese beinhaltet die nähere inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildungen zur Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Auf Druck der Arbeitgeber wurden Ausbildungsanforderungen für die künftigen Altenpflegerinnen und Altenpfleger abgesenkt, offiziell um auch leistungsschwächeren Bewerbern den Zugang zum Beruf offen zu halten. Damit droht die Altenpflege zur "Resterampe"der Pflegeberufe erklärt zu werden, bei der es in erster Linie auf das entsprechende Engagement, und weniger auf die Fähigkeiten ankommen soll.

Hochwertige Ausbildung für eine menschenwürdige Pflege

Doch gerade dies trifft vor dem Hintergrund des Paradigmenwechsels um die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes nicht zu. In den Einrichtungen gilt es immer mehr hochaltrige und schwerstpflegebedürftige Menschen zu versorgen, die oftmals zusätzlich von kognitiven Einschränkungen bis hin zur Demenz betroffen sind. Hier braucht es hohe Handlungs- und Versorgungskompetenzen, die den gestiegenen Anforderungen im Berufsalltag gerecht werden. Nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit attraktiven Bedingungen kann eine menschenwürdige Pflege gewährleisten. Dafür braucht es vor allem ausreichend Zeit und Praxisanleitung, um den die entsprechenden Kenntnisse adäquat zu vermitteln.  

Gesetzgeber folgt Interessen der kommerziellen Pflegekonzerne

Mit der geplanten Ausgestaltung wird hingegen die Chance verpasst, die Altenpflege aufzuwerten und im Rahmen des Pflegeberufegesetzes gleichwertige Berufsabschlüsse auf den Weg zu bringen. Statt die überfällige Aufwertung der Altenpflege zu organisieren und mit attraktiven Bedingungen für ausreichend Fachkräfte zu werben, wird den Interessen der kommerziellen Pflegekonzerne entsprochen, die Altenpflege so billig wie möglich zu halten, um die Gewinne zu maximieren. Insbesondere vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels in der Altenpflege wird damit nicht zuletzt eine Chance zur Aufwertung und Attraktivität des Berufsbildes vertan.

 


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