Deutscher Gewerkschaftsbund

17.11.2015
Gerichtsurteil

EuGH-Urteil: Öffentliche Aufträge nur mit vergabespezifischem Mindestlohn

Richterhammer

Colourbox

Zum heutigen Urteil des EuGH zum vergabespezifischen Mindestlohn im rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetz ("Regio Post") sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in Berlin:

"Der DGB begrüßt das Urteil des EUGH. Das höchste europäische Gericht hat bestätigt, dass der vergabespezifische Mindestlohn europarechtskonform ist - in Rheinland-Pfalz und auch den anderen Bundesländern. Er steht sowohl im Einklang mit der EU-Vergaberichtlinie wie auch mit der EU-Arbeitnehmerentsenderichtlinie. Möglicherweise bestehende Eingriffe in die europäische Dienstleistungsfreiheit sind aus Arbeitnehmerschutzgründen gerechtfertigt. Erfreulich ist zudem, dass Bieter ausgeschlossen werden können, die sich weigern, den vergabespezifischen Mindestlohn zu zahlen. Mit diesem Urteil wendet sich der EuGH endlich von seiner bisher restriktiven Rechtsprechung im sog. Rüffert-Urteil ab - im Interesse der Beschäftigten.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, dieses Urteil bei der Umsetzung der anstehenden Vergaberechtsreform auf Bundesebene zu berücksichtigen. Der Handlungsspielraum der Länder zum Erlass ihrer Landesvergabegesetze mit sozialen Kriterien und vergabespezifischen Mindestlöhnen darf auf keinen Fall eingeschränkt werden. Die Regelungen im Bundesrecht zu den sozialen Kriterien müssen verpflichtend sein, z.B. bei der Berücksichtigung sozialer Kriterien beim Zuschlag oder beim Verstoß gegen Arbeits- und Sozialrecht als zwingende Ausschlussgründe. Nur so bleibt die Bezugnahme auf soziale Kriterien im deutschen Vergaberecht kein reines Lippenbekenntnis."


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