Deutscher Gewerkschaftsbund

27.02.2018
Verkehrspolitik

Fahrverbote: DGB fordert die Blaue Plakette

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Februar 2018 entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, die nur die Abgasnorm Euro 5 oder schlechter erfüllen. Das ist die Quittung für das Versagen der Automobilindustrie und der deutschen Verkehrspolitik. Die Bundesregierung muss schleunigst alle notwendigen Hebel in Bewegung setzen, damit die Dieselfahrerinnen und -fahrer nicht die Rechnung zahlen müssen. Die Stickoxidemissionen der Dieselfahrzeuge müssen kurzfristig weiter deutlich abgesenkt werden. Die örtlichen Grenzwerte müssen schnellstmöglich eingehalten werden.

Nahaufnahme Auspuff eines Autos

DGB/Joseph Belanger/123rf.com

Schnelle Entscheidungen nötig

Entscheidungen dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Denn Stuttgart, Düsseldorf und 16 andere Kommunen müssen nun ihre Luftreinhaltepläne nachbessern – und entscheiden, in welchen Straßen zeitweise Fahrverbote gelten sollen und wer Ausnahmegenehmigungen bekommt. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, sonst drohen erhebliche Belastungen für das Wirtschaftsleben und die soziale Infrastruktur. Viele Pendlerinnen und Pendler haben auf dem Weg zur Arbeit keine Alternative zum eigenen Auto. Wer einen Diesel-Pkw fährt, muss einen drastischen Wertverlust fürchten, wenn die Bundesregierung nicht handelt. Rettungsdienste, Handwerker und die Kommunen selbst können ihre Fahrzeugflotten nicht von heute auf morgen umrüsten oder erneuern.

Sicherer Rahmen fehlt

Die Weigerung der Bundesregierung, einen bundesweiten und rechtssicheren Rahmen durch Einführung einer Blauen Plakette zu schaffen, hat in die Sackgasse geführt. Die betroffenen Kommunen können jetzt nicht adäquat reagieren. Ohne Plakette und einheitliches Verbotsschild sind Kontrollen nicht möglich. Der absehbare Unmut darf aber nicht bei den kontrollierenden Kolleginnen und Kollegen der Polizei abgeladen werden.

Plakette statt Schilderwald

Zwar arbeitet das Bundesverkehrsministerium offenbar an einer Rechtsgrundlage zur Anordnung streckenbezogener Verkehrsverbote. Zu befürchten ist jedoch ein Schilderwald und Verlagerungseffekte weg von den Messstationen. Gleichzeitig gehen die Diesel-Zulassungszahlen so stark zurück, dass dies messbar negative Auswirkungen auf die CO2-Emissionen hat. Zudem sind viele tausend Arbeitsplätze insbesondere in der Zulieferindustrie akut gefährdet. Nur die Einführung einer Blauen Plakette mit entsprechenden technischen Kriterien kann diesen Entwicklungen kurzfristig entgegen wirken.

Bisherige Vorschläge reichen nicht

Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung sind offensichtlich unzureichend. Die Maßnahmen wirken oft erst langfristig. Ein Versuch mit kostenlosem ÖPNV in fünf Modellregionen ist bereits beerdigt worden. Der Bund ist nicht bereit, den Wegfall der Ticketerlöse zu kompensieren. Wesentlich höhere öffentliche Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur, die eine Voraussetzung sind, um den erwünschten Kundenansturm zu bewältigen, hat die Politik in den letzten Jahren gescheut.

In den Nahverkehr investieren

Erheblich höhere öffentliche Investitionen in den Nahverkehr sind ein zentraler Schritt für eine Verkehrswende und saubere Luft in den Städten. Die Finanzierung über eine zusätzliche Abgabe erscheint als Weg des geringsten Widerstands. Aber statt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich zu belasten, ist auch eine Nahverkehrsabgabe für die Unternehmen denkbar, die von einer guten ÖPNV-Anbindung für Kunden und Beschäftigte profitieren.

Kurzfristig fordert der DGB daher zwei Maßnahmen:

  • Die Einführung einer Blauen Plakette, mit der pauschale Fahrverbote verhindert und Übergangsfristen und technische Kriterien bundeseinheitlich geklärt werden können. Fahrzeuge, die diese Kriterien erfüllen, erhalten eine generelle Einfahrgenehmigung.
  • Fahrzeuge, die diesen neuen Real-Drive-Kriterien nicht entsprechen, müssen per Software oder durch den Einbau von Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden, wenn sie in Ballungsräumen betrieben werden sollen, die ansonsten die Grenzwerte nicht erreichen. Erforderliche Nachrüstungen müssen weitgehend von den Herstellern getragen werden.

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