Deutscher Gewerkschaftsbund

"Gastwirtschaft" – Frankfurter Rundschau

14.12.2015
FR-Kolumne „Gastwirtschaft“

Werkverträge: Regeln gegen den Missbrauch

Wenn sich Missbrauch von Werkverträgen breit macht, muss der Gesetzgeber einschreiten. Daran, dass der Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird, sollten auch alle anständigen Arbeitgeber ein Interesse haben, schreibt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach in der Frankfurter Rundschau.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB/Simone M. Neumann

Annelie Buntenbach ist Mitglied des DGB-Bundesvorstandes. Sie schreibt regelmäßig als Autorin für die Kolumne Gastwirtschaft der Frankfurter Rundschau.

Ein Arbeitnehmer wird um seinen Lohn geprellt, weil der siebte Subunternehmer in der Produktionskette meint, er bräuchte nicht zu zahlen. Eine Arbeitnehmerin baut die gleiche Autotür zusammen wie ihre Kollegen und ist genauso in den Betriebsablauf eingebunden – allerdings zum Dumpinglohn mit schlechter Absicherung. Fälle wie diese sind leider Teil des Arbeitsalltags in Deutschland.

In fast allen Branchen, ob in der Automobilindustrie, in der Fleischwirtschaft oder in Krankenhäusern – überall werden immer mehr Werkverträge eingesetzt und oft auch missbraucht. Und damit werden leider auch Arbeitnehmerrechte ausgehöhlt.

Das gilt es zu verhindern. Es geht darum, die Rechte und die Würde der arbeitenden Menschen zu respektieren. Der Gesetzgeber ist gefragt, um dem Missbrauch bei Werkverträgen einen Riegel vorzuschieben. Diesen Teil der Arbeitswirklichkeit weigern sich die Arbeitgeberverbände schlicht zur Kenntnis zu nehmen. Doch wer nicht reguliert, öffnet Tür und Tor für unseriöse Praktiken.

In der Praxis dienen Werkverträge oft längst nicht mehr einer vernünftigen Arbeitsteilung – gegen die niemand etwas hat – sondern dem Ziel, Menschen auszubeuten, Betriebsräte zu verhindern und Mitbestimmung zu unterlaufen.

Worum geht es in dem Gesetzentwurf? Der Gesetzgeber definiert, wann ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Bisher war das nur Gegenstand der Rechtsprechung. Die dort entwickelten Kriterien sollen nun ins Gesetz geschrieben werden, um besser zwischen ordnungsgemäßem und missbräuchlichem Einsatz von Fremdpersonal, also auch von Werkverträgen, unterscheiden zu können. Das Dickicht von Richterrecht wird so handhabbar. Es entsteht mehr Rechtsklarheit. Und die ist nach der massenhaften Zunahme des Missbrauchs in vielen Branchen allemal geboten.

Um dem Missbrauch von Werkverträgen vorzubeugen, müssen auch die Rechte der Betriebsräte gestärkt werden. Sie müssen mitbestimmen können, wenn es um den Einsatz von Werkverträgen und von Leiharbeit geht. Und beides muss begrenzt werden, damit Werkverträge nicht einfach in Leiharbeit umgewandelt werden können.

Wir brauchen endlich klare Regeln – die schützen auch die Arbeitgeber vor Schmutzkonkurrenz derjenigen, die den Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten austragen wollen.


 

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Frankfurter Rundschau "Gastwirtschaft" 11.12.2015


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