Zum Jahresende 2015 läuft der so genannte Praxisaufstieg aus, mit dem die besten berufserfahrenen Beamtinnen und Beamten in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln können. Nach ursprünglichem Zögern signalisiert das Bundesinnenministerium jetzt Gesprächsbereitschaft für eine Verlängerung.
DGB/Steinborn
Zum Jahresende läuft am 31. Dezember 2015 der Praxisaufstieg aus, mit dem die besten berufserfahrenen Beamtinnen und Beamten in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln können. Nachdem das Bundesinnenministerium (BMI) zunächst keine Notwendigkeit für eine Fortführung gesehen hatte, signalisierte es nun in begrenztem Umfang Gesprächsbereitschaft. Nach vielen Diskussionen und ausführlicher Stellungnahme des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes trafen am 5. November die Spitzenorganisationen der Beamtengewerkschaften zu einem beamtenrechtlichen Beteiligungsgespräch mit VertreterInnen des Ministeriums zusammen.
Jörg Radek, stellvertrender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), wies darauf hin, dass die Abschaffung praxisorientierter Aufstiegsformate quer zur Zielsetzung des Koalitionsvertrages liege. Angesichts der geplanten Öffnung mancher Laufbahnen des höheren Dienstes für BachelorabsolventInnen mit Berufserfahrung sei die Abschaffung des Praxisaufstiegs nicht zu vermitteln. Die Polizei stehe vor massiven personalpolitischen Herausforderungen, die ohne den Praxisaufstieg nicht zu meistern seien.
Klaus Weber, Bundesbeamtensekretär von ver.di, forderte, Personalentwicklungsmaßnahmen und Aufstiege stärker zu verzahnen. Es müsse darum gehen, ein vielfältiges rechtliches Instrumentarium zu bewahren, um den enormen Fachkräftebedarf durch die Förderung interner Kräfte zu decken. Vor allem in den Postnachfolgeunternehmen sei der Praxisaufstieg unverzichtbar. Dies illustrierte auch sein Kollege Holger Eisenhardt: „Wir haben 30.000 BeamtInnen im einfachen Postdienst. Auf die Arbeitskraft der Erfahrensten will die Post beim akuten Fachkräftemangel nicht für eine halbjährliche Qualifikation verzichten“, so Eisenhardt, „deshalb bleibt nur der Praxisaufstieg.“
In der anschließenden konstruktiven Diskussion waren die VertreterInnen des BMI bemüht, dem Eindruck entgegen zu treten, sie seien schon so festgelegt, dass sie sich gar nicht mehr inhaltlich bewegen wollten. Sie regten vielmehr an, die Reformdebatte drauf zu lenken, ob praxisorientierte Aufstiegsmodelle für bestimmte Bereiche denkbar erscheinen.
Die vertrauensvolle Diskussion wird – nach einer Ressortrunde Ende November – fortgesetzt, noch bevor ein konkreter Änderungsentwurf für die Bundeslaufbahnverordnung vorgelegt wird.