Deutscher Gewerkschaftsbund

14.06.2018
Gesetzliche Krankenversicherung

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz auf dem Prüfstein

Erleichterungen für die Beschäftigten, Bürde für die Unternehmen?

Bereits die Ankündigung des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes durch Gesundheitsminister Jens Spahn hatte es in sich: Neben der künftig paritätisch aufgeteilten Beitragserbringung sollen die Krankenkassen ihre Finanzpolster abschmelzen, um langfristige Entlastungen in Aussicht zu stellen. Kleine Selbstständige sollen durch niedrige Beiträge entlastet werden, ebenso sollen sich die gesetzlichen Krankenkassen um die Bereinigung von ungeklärten Mitgliedschaften kümmern. Während sich die Arbeitgeber gegen vermeintliche Mehrbelastungen wehren und Gegenleistungen einfordern, wird beim Blick auf die Details klar: Eine echte Entlastung der Versicherten ist allenfalls das zweitrangige Ziel des Gesetzes.

Patient reicht Arzthelferin eine Krankassenkarte

DGB/racorn/123rf.com

BDA entwirft Schreckensszenario

Solche Titulierungen bekommt man selbst von der dem stilistischen Mittel der Übertreibung nicht grundsätzlich abgeneigten Arbeitgeberseite nicht alle Tage zu hören: Als „eine der größten sozialpolitischen Sünden dieser Bundesregierung“ bezeichnet der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, den Inhalt des Versichertenentlastungsgesetzes im Deutschlandfunk.[1] „Die finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgeber sei ein Tiefschlag für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung“, so Kampeter weiter. Angesichts dieses Schreckensszenarios wartet die BDA mit einem ganz besonderen Verbesserungsansatz auf, der es in sich hat: „Wenn wir von wirklicher Parität sprechen wollen, dann müssen wir die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall redlicherweise mit einbeziehen.“[2]

Beschäftigte zahlen drauf

Der Begriff „redlicherweise“ muss bei diesem Vorschlags allerdings versehentlich eingebaut worden sein, denn von Redlichkeit kann angesichts der Faktenlage gar keine Rede sein: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde seinerzeit von den Gewerkschaften nach langem Kampf und gegen den Widerstand der Arbeitgeber durchgesetzt. Sie garantiert den Beschäftigten auch im Krankheitsfall ein Einkommen und schützt somit befristet vor unmittelbaren, krankheitsbedingten Armutsgefahren. Die Lohnfortzahlung hat aber, anders als die BDA suggeriert, keinerlei inhaltlichen Bezug zur Frage der paritätischen Beitragsfinanzierung – sie weckt schlicht und einfach Begehrlichkeiten auf der Arbeitgeberseite, die nicht zu begründen sind.

Hinzu kommt, dass es gegenwärtig bereits eine Mehrbelastung gibt, die bisher allerdings ausschließlich zulasten der Beschäftigten ging: Seit 2005 haben die Versicherten alleine die nun vorhandenen Reserven der gesetzlichen Krankenkassen aufgebaut, denn sie waren es, die durch das alleinige Schultern des Arbeitnehmer-Zusatzbeitrages jahrelang überproportional zur Kasse gebeten wurden, während die Unternehmen sich auf vergleichbar niedrigeren Sozialabgaben ausruhen durften. So kommt es, dass die Versicherten in dieser Zeitspanne nach Auskunft der Bundesregierung sage und schreibe 145 Milliarden Euro mehr an die gesetzliche Krankenversicherung überweisen mussten als die Arbeitgeber.[3] Die künftige Erbringung dieser Summen wieder zu gleichen Teilen im Sinne der Parität auf Arbeitgeber und Versicherte zu verteilen, kann angesichts dessen nicht ernsthaft als „sozialpolitischer Sündenfall“ bezeichnet werden. Was hier angekündigt wird, ist lediglich die teilweise Rückkehr zur Normalität und damit die lange überfällige Beseitigung einer ungerechtfertigten und einseitigen Mehrbelastung der Versicherten.[4]

Geschäft zugunsten der Arbeitgeber

Offensichtlich hat Gesundheitsminister Spahn neben dem erklärten Ziel der Beitragsentlastung der Versicherten eine Reihe weiterer Ziele mit dem Gesetzesentwurf verfolgt, wozu zuvorderst – im Gegensatz zur Kritik der BDA – auch die Entlastung der Arbeitgeber gehört: Insbesondere jene Kassen, die über umfassende Rücklagen verfolgen, sollen dazu gezwungen werden, diese in den folgenden Jahren sukzessive abzubauen und künftig nur noch reduzierte Reserven vorzuhalten. Dieses Abschmelzen vorhandener Krankenkassenreserven, das über die Absenkung des Zusatzbeitrages erfolgen soll, hätte dann in Verbindung mit der wiedereingeführten Parität einen für die Arbeitgeber vorteilhaften Effekt: Sie müssten sich nur an der paritätischen Finanzierung eines niedrigeren Beitragssatzes beteiligen und hätten so geringere Kosten, während die Krankenkassen die dadurch entstehenden Finanzierungsausfälle durch ihre jeweiligen Reserven kompensieren müssten, die jedoch alleine durch Versichertenbeiträge entstanden sind. Das Entstehen eines solchen kick-back-Geschäftes zugunsten der Arbeitgeber bestätigt auch die Bundesregierung, die angibt, dass diese ab 2020 für drei Jahre um jeweils 250 bis 500 Millionen Euro zusätzlich entlastet werden, wenn das Abschmelzen der GKV-Reserven in Kraft tritt.[5]

Kaum kalkulierbare Belastungen

Dieser ernüchternde Blick auf die Realität des Gesetzesentwurfs wird an anderer Stelle ergänzt. Im angekündigten Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden werden die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitgliederbestände um ungeklärte passive Mitgliedschaften zu bereinigen und rückwirkend die für diese Mitglieder erhaltenen Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich an den Gesundheitsfonds zurückzuzahlen. Was vorgeblich dem Ziel des Abbaus der Beitragsschulden einzelner Krankenkassen dient, ist in Wirklichkeit mit großen Unsicherheiten verbunden: Für die betroffenen Versicherten stellt diese Einführung die Verlässlichkeit des Prinzips der sozialen Sicherheit trotz prekärer Lebenslagen infrage, da ein nicht kleiner Teil dieser Beitragsschulden auf Selbstständige mit kleinsten Einkommen entfallen dürfte, die sich die Beiträge zur GKV nicht leisten können. Eine angemessene Antwort der Bundesregierung darauf wäre viel eher die Übernahme der Verantwortung für die sozialpolitischen Folgen jahrelang politisch geförderter Selbstständigkeit und Soloselbstständigkeit durch Übernahme von Ausgleichszahlungen oder Bürgschaften an die Kassen. Stattdessen dürften für die betroffenen Kassen die Rückzahlungen an den Gesundheitsfonds zu einer kaum kalkulierbaren finanziellen Zusatzbelastung werden.

Auch positive Ansätze

Immerhin finden sich neben diesen schwer verdaulichen Gesetzesbestandteilen auch einige positive Ansätze im Entwurf: Da auch das Gesundheitsministerium um die Problematik der Finanzierung sozialer Absicherung im Falle von Selbstständigkeit und kleinen Einkommen weiß, wird die Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige angekündigt. Diese halbiert sich pro Jahr von 2283,75 Euro auf 1141,88 Euro, was zu einer deutlichen monatlichen Beitragssenkung für Selbstständige mit kleinen Einkommen führen dürfte. Auch enthält der Gesetzesentwurf im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nun einen zusätzlichen begrüßenswerten Passus: So soll nun auch ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit geschaffen werden. Zudem erhalten diese nach dem Ende ihrer Dienstzeit während des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird. Ebenfalls zu begrüßen ist der angekündigte Ausbau der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen, wodurch ein Gleichlauf mit dem Versorgungsrücklagengesetz des Bundes entsteht.

Auftrag für kritische Begleitung

Insgesamt ist aus Sicht des DGB das Versichertenentlastungsgesetz zwar keine Mogelpackung und enthält durchaus sinnvolle Bausteine. Der Name des Gesetzes ist angesichts seiner Stoßrichtung jedoch durchweg irreführend: Leitende politische Prinzipien der Gesetzesverabschiedung waren hier mindestens ebenso sehr auch die umfassende Entlastung der Arbeitgeber sowie der massive staatliche Eingriff in die Kompetenzen der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen in den Bereich Beitragssatzautonomie, langfristige Finanzplanung und Mitgliederbestandsverwaltung. Dementsprechend verstehen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften diesen Gesetzesentwurf in erster Linie als Auftrag, die künftigen Vorhaben des Gesundheitsministeriums gemäß Koalitionsvertrag – beispielsweise in den Bereichen Pflege, Honorarangleichung oder Stärkung der Selbstverwaltung – naturgemäß wachsam und kritisch zu begleiten.


[1] http://www.deutschlandfunk.de/gesetzliche-krankenversicherung-beschaeftigte-werden.1766.de.html?dram:article_id=419694

[2] https://www.nnn.de/deutschland-welt/politik/gesetzentwurf-beschlossen-entlastung-fuer-gesetzlich-krankenversicherte-id20052672.html

[3] https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/reform-der-krankenversicherung-entlastung-der-versicherten-lukrativ-fuer-unternehmen-30603424

[4] Dennoch bleiben auch nach Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung die Gesundheitskosten ungleich verteilt. So müssen die Versicherten für teure Zusatzversicherungen wie zb. für Zahnersatz ausschließlich selbst aufkommen.

[5] Das Wirksamwerden dieses Prozesses ist zuvor an eine Reform des morbiRSA als zentrales Steuerungsinstrument der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen gekoppelt.


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