Deutscher Gewerkschaftsbund

13.12.2016
Mitbestimmung

Bundesrat: Initiative für mehr Mitbestimmung

Fünf Bundesländer bringen am 16. Dezember einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein. Die klare Forderung der Länder an die Bundesregierung: die Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 zukunftsfest machen – das fordert auch der DGB seit Langem.

Betriebsratstreffen Volkswagen

DGB/Simone M. Neumann

Stillstand bei der Mitbestimmung überwinden

Die Arbeitswelt wandelt sich, wird digitalisierter, vernetzter, globalisierter. Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Betriebsräten, Personalräten und Aufsichtsräten stellt das vor ganz neue Herausforderungen – für die sie die passenden Mitbestimmungsrechte brauchen. Der DGB hat im Rahmen seiner Offensive Mitbestimmung mehrfach gefordert, dass die "Arbeitswelt 4.0" auch eine "Mitbestimmung 4.0" braucht. Die verschiedenen Gesetze zur Arbeitnehmermitbestimmung sind teils Jahrzehnte alt – der aktuelle mitbestimmungspolitische Stillstand muss überwunden werden.

Fünf Bundesländer stellen Antrag im Bundesrat

Das politische Engagement des DGB für mehr und modernere Mitbestimmung hat Erfolg: Die Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben für den 16. Dezember einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingbracht. Im Antrag "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten" heißt es unter anderem:

"Der Bundesrat ist der Auffassung, dass neue technische, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen die Mitbestimmung vor Herausforderungen stellen. Die Digitalisierung der Wirtschaft wird einen grundlegenden Wandel der Arbeitswelt zur Folge haben, der nur durch eine faire Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe für alle passgenau und gewinnbringend gestaltet werden kann."

Klare Forderungen an die Bundesregierung

Damit die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fit für die digitalisierte Arbeitswelt werden und bleiben, muss aus Sicht der antragstellenden Länder die Bundesregierung handeln:

"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten, auszubauen und damit an die genannten Herausforderungen anzupassen. Eine solche Weiterentwicklung der Mitbestimmung würde gleichermaßen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Wirtschaftsstandort Deutschland fördern."

Der Entschließungsantrag fordert außerdem unter anderem:

  • eine Anpassung des Arbeitnehmerbgriffs an die betriebliche Realität, da die Zahl "arbeitnehmerähnlicher Personen" stetig wächst
  • Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht schließen, damit sich Kapitalgesellschaften nicht mehr zunehmend der Unternehmensmitbestimmung entziehen können
  • rechtliche Möglichkeiten prüfen, wie die Unternehmensmitbestimmung bei deutschen Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne so angepasst werden kann, dass die Arbeitnehmervertretungen möglichst umfassende Gestaltungs- und Schutzfunktionen behalten

DOWNLOAD

Der komplette Entschließungsantrag zum Download

Bundesrat Drucksache 740/16: Entschließungsantrag "Mitbestimmung" der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen (application/acrobat, 235 kB)

Bundesrat: Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen: Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten" - Bundesrat Drucksache 740/16


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