Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die neuen Regelungen bei der Familien-Pflegezeit erstreckt sich bisher nicht auf Beamte. für den DGB ist das absolut unverständlich. "Auch die Beamtinnen und Beamten brauchen im Fall einer akuten Pflegesituation in der Familie die neue zehntägige Entgeltersatzleistung", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
"Die Bundesregierung will ein Familienpflegezeitgesetz – aber nicht für die Beamtinnen und Beamten. Dies ist völlig inakzeptabel" so Hannack. Ausschüsse des Bundesrats hatten das ebenfalls bemängelt und eine Empfehlung abgegeben, Beamtinnen und Beamte ins Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 7. November 2014 gefolgt. Der DGB begrüße das ausdrücklich, so Hannack.
Der Gesetzentwurf zur Familien-Pflegezeit genüge auch an anderen Punkten nicht einer modernen Pflegepolitik. Allerdings "verbessert er für viele Beschäftigte die Rechtsgrundlagen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege", so Hannack weiter. "Der DGB begrüßt insbesondere den Rechtsanspruch auf Familien-Pflegezeit, Der fehlende Rechtsanspruch war ein gravierender Geburtsfehler des Familienpflegezeitgesetzes. Zehn bezahlte Pflegetage können aber nur ein Anfang sein. Denn eine Pflegesituation dauert im Schnitt in Deutschland 8,2 Jahre. Wir fordern daher für die 24 Monate Familienpflegezeit eine Entgeltersatzleistung, die sich am Einkommen orientiert. Viele Beschäftigte können es sich sonst finanziell nicht erlauben, Pflegezeiten zu nehmen. Es wäre auch ein Anreiz für Männer, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen, denn ohne finanziellen Ausgleich kommen wir hier keinen Schritt voran. Pflegezeiten müssen sich auch angemessen auf dem Rentenkonto niederschlagen und dürfen nicht zur Armutsfalle für Frauen werden."
Familienpflege: Was gilt wo für Beamtinnen und Beamte?