Deutscher Gewerkschaftsbund

03.05.2016

Mindestlohn – dranbleiben!

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2016

DGB-Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2016 (PDF, 140 kB)

In den kommenden Wochen entscheidet die Mindestlohnkommission über die Anhebung des gesetzlichen allgemeinen Mindestlohns. Trotz aller im Vorfeld aus Politik und Wirtschaft geäußerten Bedenken und Befürchtungen stellt der DGB fest: Der Mindestlohn wirkt. Seit dem 1. Januar 2015 profitieren rund 4 Millionen Menschen in Deutschland von der Lohnuntergrenze. Darunter auch die Beschäftigten von Branchen, deren Arbeitgeber sich bisher gegen einen Tarifvertrag gewehrt haben. Sie waren angesichts des "drohenden“ gesetzlichen Mindestlohns zu neuen Tarifabschlüssen bereit. - insbesondere um die Übergangsfristen für tariflich vereinbarte und allgemeinverbindlich erklärte Branchenmindestlöhne zu nutzen.


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