Deutscher Gewerkschaftsbund

30.07.2018
Beamtinnen und Beamte

Direktabrechnung wird möglich

Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Die Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, die für BundesbeamtInnen gilt, wird zum 31.07.2018 geändert. Neben etlichen Leistungsverbesserungen – etwa bei den Höchstbeträgen für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel – schafft die Achte Änderungsverordnung die Rechtsgrundlage für eine Direktabrechnung.

Schreibtisch mit Stethoskop und Kladde, Hände und Arm Ärztin nah

DGB/morganka/123rf.com

Zukünftig können beihilfeberechtigte Personen und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Fall eines stationären Krankenhausaufenthalts beantragen, dass das Krankenhaus die beihilfefähigen Kosten direkt mit der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle abrechnet. Hierzu hat der Bund mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. In den Krankenhäusern soll ein entsprechendes Formblatt für die Antragstellung zur Verfügung stehen. Der DGB begrüßt diesen Schritt im Beihilferecht ausdrücklich, da er die Betroffenen stark entlastet.


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Beihilfe

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