Deutscher Gewerkschaftsbund

26.06.2018

Gesetzlicher Mindestlohn: Effektive Umverteilung

einblick Juli/August 2018

Der gesetzliche Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 9,35 Euro im Jahr 2020 angehoben werden. Der Bericht der Mindestlohn-Kommission zeigt die vielen positiven Effekte für ArbeitnehmerInnen, Gesellschaft und Unternehmen. Klar wird auch, die Politik muss vor allem die Tarifbindung stärken, damit Menschen erst gar nicht auf die gesetzliche Lohnuntergrenze angewiesen sind.

Nahaufnahme weibliche Hand am Taschenrechner

DGB/morganka/123rf.com

Seit gut dreieinhalb Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn. Nun hat die Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben, zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Im Schnitt liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze dann bei 9,27 Euro. Maßgeblich für die neue Berechnung der Kommission waren die Tarifabschlüsse der Jahre 2016 und 2017. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der neben der NGG-Chefin Michaela Rosenberger und dem IG BAU-Vorsitzenden Robert Feiger in der Kommission verhandelt hat, sieht den Beschluss als Erfolg: „Die Beschäftigten werden nun an der guten Lohnentwicklung der letzten Jahre teilhaben.“ Klar sei aber, dass der Mindestlohn nur eine untere Haltelinie ist. Vor allem müsse die Tarifbindung deutlich gestärkt werden. Dazu sei auch der Gesetzgeber aufgerufen.

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Mindestlohn: Rückgang von AufstockerInnen

Zu den positiven Effekten des Mindestlohns zählt unter anderem der Rückgang von AufstockerInnen. So sind rund 140 000 Beschäftigte nicht mehr auf ALG II angewiesen. Die Warnung vieler Arbeitgeber vor der Einführung 2015, der Mindestlohn würde Jobs vernichten, hat sich nicht bewahrheitet – viel mehr gilt: Seit der Einführung ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs um rund 2,2 Millionen auf die Rekordsumme von 32,7 Millionen gestiegen.

Umverteilung durch den Mindestlohn

Jeder Cent mehr Mindestlohn verteilt laut ExpertInnen etwa 50 Millionen Euro von oben nach unten um. Viel Geld, das ArbeitnehmerInnen zu Gute kommt und den Sozialstaat entlastet. Ein Großteil fließt direkt in den Konsum und stabilisiert die Binnenkonjunktur. Zudem setzt der Mindestlohn dem Wettbewerb über billige Löhne Grenzen; davon profitieren auch die Unternehmen. Damit alle Beschäftigten ihren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen können, müssen die Kontrollbehörden besser ausgestattet werden, fordert der DGB. Viel zu häufig tricksen Arbeitgeber, um den Mindestlohn zu umgehen. Fast 2,2 Millionen Menschen wird die Lohnuntergrenze vorenthalten, hat die Hans-Böckler-Stiftung ermittelt.

Mindestlohn und Aufstocker

Mehr Mindestlohn-Kontrollen: Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufrüsten

Um kriminelle Arbeitgeber zu stoppen, fordert der DGB mindestens 10 000 Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Zudem sollen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und Gerichte eingerichtet werden. ArbeitnehmerInnen würden von einer Beweislastumkehr bei der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit profitieren. Künftig soll der Arbeitgeber nachweisen, wie lange ein/e Beschäftigte/r gearbeitet hat. Den KontrolleurInnen würde es vor Ort in den Betrieben helfen, wenn es eine Aufbewahrungspflicht von Unterlagen für Arbeitgeber am Arbeitsplatz gibt. Meldebescheinigungen und Arbeitszeitprotokolle sind oft nicht am Tätigkeitsort gelagert. Eine zeitnahe Kontrolle ist dann kaum möglich. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) plant nun, 1400 neue Stellen bei der FKS zu schaffen. Damit wären 2020 rund 8600 FahnderInnen einsatzbereit.

Zum Bericht der Mindestlohn-Kommission...

Zur DGB-Stellungnahme...


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